Verfahren Bezirksregierung Köln Räumliche Entwicklung

Frühzeitige Unterrichtung Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.04.2023 bis 09.06.2023
  • Stellungnahmen 142 Stellungnahmen
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Logo Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplan Kölns

Die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln vor. Anlass für die Aufstellung sind veränderte rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundes- bzw. Landesebene in Folge des Wind-an-Land Gesetzes (WaLG) und der Einleitung einer Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Mit Schreiben und Bekanntmachung vom 17.04.2023 wurden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) von der Aufstellung unterrichtet. 

Die in ihren Belangen berührten Stellen werden gebeten, die Regionalplanungsbehörde bis zum 19.05.2023 über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen zu informieren, die für die Teilplanaufstellung bedeutsam sein können.

Bitte geben Sie hre Informationen und Unterlagen ab, indem Sie auf den unten stehenden Stellungnahme Button klicken. Sie können Ihre Stellungnahme dort direkt eingeben. Des Weiteren besteht dort die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. 

Die Eingabe Ihrer Informationen und Hinweise über das Beteiligungsportal erleichtert die technische Weiterverarbeitung Ihrer Informationen erheblich und trägt zu einer Verfahrensbeschleunigung bei. Auf eine ergänzende postalische Einreichung kann ganz im Sinne der Ressourcenschonung verzichtet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, uns die Informationen per E-Mail an das Postfach ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de, oder postalisch an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Betreff Teilplan Erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. 

Die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger und die gesamte Öffentlichkeit, zu dem noch zu erstellenden Planentwurf Stellung zu nehmen, besteht nach § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 19 Landesplanungsgesetz NRW im später folgenden Erarbeitungsverfahren. Dazu erfolgt rechtzeitig eine gesonderte Bekanntmachung.

Kontaktperson

Bezirksregierung Köln

Dezernat 32 – Regionalentwicklung und Braunkohle

Zeughausstraße 2 - 10

50606 Köln

ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan des Regierungsbezirks Köln durch die Regionalplanungsbehörde Köln verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Köln eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Allgemeine datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Köln erhalten
Sie hier: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/datenschutz/index.html

Bereichsspezifische Informationen im Sinne von Art. 13 Abs. 1 DSGVO erhalten sie
hier: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/index.html

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