Verfahren Bezirksregierung Köln

Braunkohlenplanänderung „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.11.2023 bis 21.12.2023
  • Stellungnahmen 48 Stellungnahmen
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Braunkohlenplan Hambach für das geänderte Tagebauvorhaben aufgrund des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Aufstellungsverfahren

Der Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach“ wurde durch den damaligen Braunkohlenausschuss am 16.12.1975 beschlossen und per Erlass der Landesregierung vom 11.05.1977 für verbindlich erklärt.

Mit Inkrafttreten des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) vom 08.08.2020, der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages auf der Grundlage des KVBG, der Leitentscheidung der Landesregierung NRW vom 23.03.2021, der Politischen Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE Power AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier vom 04.10.2022 sowie Anpassung des KVBG vom 19.12.2022 ist nun vorgegeben, dass die marktorientierte Braunkohlenverstromung im Rheinischen Revier frühzeitiger als geplant, und zwar im Jahr 2030, enden soll. Für den Tagebau Hambach leitet sich aus dem Stilllegungspfad des KVBG ein deutlich verminderter Braunkohlebedarf ab. Gleichzeitig soll unter anderem auf eine bergbauliche Inanspruchnahme der verbleibenden Teile des Hambacher Forstes, des Merzenicher Erbwaldes, des westlich an das FFH-Gebiet Steinheide angrenzenden Waldstückes sowie der Ortschaft Morschenich verzichtet werden. Dies führt zu einer Beendigung der Kohlegewinnung im Tagebau Hambach bereits im Jahr 2029 und zu einer Veränderung der Abbaugrenze und Sicherheitslinie sowie der Grundzüge der Wiedernutzbarmachung einschließlich der räumlichen Lage und Ausgestaltung des Tagebausees.

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Beschluss des Braunkohlenausschusses vom 28.05.2021 die wesentliche Änderung der Grundannahmen und damit das Erfordernis einer Planänderung für den Braunkohlenplan „Teilplan 12/1 – Hambach – Abbau- und Außenhaldenfläche des Tagebaues Hambach “ festgestellt (§ 30 LPlG NRW).

Der Braunkohlenausschuss hat die Regionalplanungsbehörde am 29.10.2021 beauftragt, einen entsprechenden Vorentwurf für die Änderung des Braunkohlenplans zu erstellen. In seiner 168. Sitzung vom 27.10.2023 hat der Braunkohlenausschuss die Aufstellung des Braunkohlenplans beschlossen und demnach das Beteiligungsverfahren eröffnet.

Der Vorentwurf legt in Teil A „Braunkohlenplan“ nach einem einführenden Kapitel in den Kapiteln 2 bis 7 und in der zeichnerischen Festlegung Ziele für die räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen, die Auswirkungen des Abbaus und der Verkippung, den Wasser- und Naturhaushalt, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung des Abbaubereiches sowie Straßen und Leitungen konkret fest.

In Teil B „Umweltprüfung“ werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans auf die in § 8 ROG genannten Schutzgüter ermittelt, beschrieben und bewertet. Die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter zeigt, dass durch das Vorhaben in der geänderten Form unter Beachtung der einschlägigen fachgesetzlichen Anforderungen insgesamt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. Gegenüber der durch den Braunkohlenplan Teilplan 12/1 genehmigten Planung sind die Umweltauswirkungen deutlich geringer.

Neben der zeichnerischen Festlegung des Braunkohlenplans Hambach ist in drei Erläuterungskarten die Zwischen- und Langzeitnutzung des Tagebaus sowie von Teilen des Tagebauumfelds und der Vergleich zwischen den Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlenplans Teilplan 12/1 und der nunmehr im vorliegenden Änderungsverfahren nach KVBG geplanten Abbaugrenzen und Sicherheitslinien dargestellt.

Gemäß §§ 28 Abs. 2, 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 2, 3 ROG ist der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zu geben, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen können bis zum 21.12.2023 abgegeben werden. Der Entwurf des Braunkohlenplanes einschließlich der zeichnerischer Festlegung und Erläuterungskarten sowie die Angaben der Bergbautreibenden RWE Power AG zur Umweltprüfung finden Sie auf dieser Seite unter "Informationen" vom 06.11.2023 bis zum 21.12.2023.

Kontaktperson

Herr Henrik Bus
E-Mail: henrik.bus@bezreg-koeln.nrw.de 

Frau Johanna Bartsch
E-Mail: johanna.bartsch@bezreg-koeln.nrw.de

Herr Mario Wigger
E-Mail: mario.wigger@bezreg-koeln.nrw.de

 

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