Verfahren Bezirksregierung Köln Räumliche Entwicklung

Regionalplan Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Dritter Planentwurf 2024

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.01.2025 bis 13.02.2025
  • Stellungnahmen 6 Stellungnahmen
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Regionalplan Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine)

Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln hat in seiner 19. Sitzung am 20.12.2024 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Beteiligungsverfahren zum 3. Planentwurf des Regionalplanes Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) einzuleiten. 

Sie haben vom 13.01.2025 bis zum 13.02.2025 die Möglichkeit, hier über das Portal Beteiligung.NRW zu den ausgelegten Unterlagen Stellung zu nehmen.

Ergänzend zur Downloadmöglichkeit auf dieser Seite können Sie die Unterlagen hier herunterladen: https://url.nrw/regionalplanungsverfahren 

Hinweis: Sie finden die Unterlagen durch Anklicken der Bekanntmachung "Aufstellung des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Dritter Planentwurf". Hier können Sie den Bekanntmachungstext sowie die Planunterlagen in einem Gesamtpaket (zip-Datei) herunterladen. Außerdem können Sie unter dem dort angegebenen Membox-Link auch einzelne Teilaspekte der Planunterlagen herunterladen.

Hinweise für die Abgabe Ihrer Stellungnahme

Um die Zuordnung zum jeweils relevanten Planinhalt zu erleichtern, bittet die Regionalplanungsbehörde darum, die Stellungnahme möglichst nach der unten genannten Gliederung der Planunterlagen zu strukturieren (z.B. Teil B.6, Anhang O).

Es hat keine Auswirkungen, wenn die vorstehende Bitte nicht beachtet wird. Alle fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden erfasst und ausgewertet.

Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Regionalrat einbezogen. Durch Einsichtnahme in die Planunterlage und Abgabe von Stellungnahmen entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen: 

Teil A: Zusammenfassung (insb. Änderungen und Planungsergebnis)

Teil B: Planunterlagen

1. Übersicht der Planunterlagen

2. Textliche Festlegungen (Erläuterungen und Begründung)

3. Zeichnerische Festlegungen (BSAB, Rekultivierungsziele, Reservegebiet) (Maßstab 1:50.000, Blattschnitte)

4. Erläuterungskarten

4.1 BSAB und genehmigte Abgrabungen (Maßstab 1:50.000, Blattschnitte)

4.2 Rohstoffvorkommen im Regierungsbezirk Köln (DIN A3)

4.3 Potentialfläche und Tabuzone (DIN A3)

4.4 Verteilung der BSAB im rechtswirksam Regionalplan (Locker- und Festgesteine) (DIN A3)

5. Begründung (der zeichnerischen Festlegungen, Gesamträumliches Planungskonzept)

6. Anhänge:

▪ A: Beabsichtigte Gewichtung relevanter Belange (Tabelle)

▪ B: Prüfvorgang zur Festlegung von BSAB und Reservegebieten (Abbildung)

▪ C: Maximale Flächengrößen der BSAB je Rohstoffgruppe (Abbildung)

▪ D: Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägte Kommunen im Regierungsbezirk Köln – Raumanalyse (Tabelle)

▪ E: Vorgeprägte Kommunen (Karte)

▪ F: Merkmale besonderer Vorprägung durch Braunkohlegewinnung (Tabelle)

▪ G: Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägte Kommunen im Regierungsbezirk Köln – Ergebnis (Tabelle)

▪ H: Argumentationslinie zur Identifikation durch oberflächennahe Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägter Kommunen (Abbildung)

▪ I: Methodik zur Festlegung von Rekultivierungszielen (Tabelle)

▪ J: Bewertung potentieller BSAB (Flächenauswahl) (Tabelle)

▪ K: Der Weg eines Abgrabungsinteresses (Tabelle)

▪ L: Planungsergebnis des Teilplans NR (Tabelle)

▪ M: Regionalplanerische Prüfbögen: Abgrabungsinteressen

▪ N: Regionalplanerische Prüfbögen: Suchräume

▪ O: Regionalplanerische Prüfbögen: BSAB

▪ P: Berücksichtigung von Belangen im gesamträumlichen Planungskonzept und in Umweltprüfung (Tabelle)

▪ Q: Prüfung Rohstoffdaten mit Geologischem Dienst NRW (Ergebnis)

▪ R: Methodik der Volumenberechnung

7. Umweltbericht nebst Anhängen.

Teil C: Auswertung der Stellungnahmen (Beteiligungssynopsen)

1. Synopse Öffentliche Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) zweite öffentliche Auslegung

2. Synopse Öffentlichkeit zweite öffentliche Auslegung

4. Anhänge

▪ A: Synopse Öffentliche Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) erste öffentliche Auslegung

▪ B: Synopse Öffentlichkeit erste öffentliche Auslegung: Sämtliche Stellungnahmen (außer zu BM-BM/ELS-034)

▪ C: Synopse Öffentlichkeit erste öffentliche Auslegung (nur BM-BM/ELS-034)

▪ D: Synopse Öffentlichkeit erste öffentliche Auslegung: Abgrabungsinteressen

Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an abgrabung@bezreg-koeln.nrw.de oder per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32 - Regionalentwicklung und Braunkohle, 50606 Köln schicken.

Kontaktperson

Bezirksregierung Köln

Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle

50606 Köln

abgrabung@bezreg-koeln.nrw.de

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln durch die Regionalplanungsbehörde Köln verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Köln eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

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