Verfahren Bezirksregierung Köln Räumliche Entwicklung

Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.01.2025 bis 13.02.2025
  • Stellungnahmen 1556 Stellungnahmen
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Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

Die Neuregelungen des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen erfordern eine zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen im Regionalplan Köln. Um dem Planungsauftrag und den ambitionierten Ausbauzielen der Landesregierung gerecht zu werden, hat die Regionalplanungsbehörde im Auftrag des Regionalrats einen Planentwurf für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln erarbeitet. Dieser enthält neben den zeichnerischen Festlegungen von Vorranggebieten für die Windenergie auch textliche Festlegungen für die Windenergie und zu weiteren regenerativen Energieträgern.

Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2024 auf Grundlage des von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planentwurfs beschlossen, das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien gemäß § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG einzuleiten. 

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien umfasst den gesamten Regierungsbezirk Köln. 

Vom 13. Januar 2025 bis zum 13. Februar 2025 bestand die Möglichkeit, hier über das Portal Beteiligung.NRW zum Planentwurf Stellung zu nehmen.

Der Planentwurf besteht aus:

  • Textliche Festlegungen 
  • Zeichnerische Festlegungen 
  • Erläuterungskarte
  • Begründung
  • Umweltbericht

Zudem lagen die Unterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um Voranmeldung per E-Mail unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung konnten innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werdenNach Ablauf der Frist wurden alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 

Weitergehende Informationen zur Neuaufstellung des Regionalplans und der Teilpläne finden Sie auf der Website des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln.

Kontakt

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Bezirksregierung Köln

Dezernat 32 – Regionalentwicklung und Braunkohle

Zeughausstraße 2 - 10

50606 Köln

ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de

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Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln durch die Regionalplanungsbehörde Köln verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Köln eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Allgemeine datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Köln erhalten
Sie hier: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise

Gegenstände

Übersicht
  • Anlage 1-1 Textliche Festlegungen
  • Anlage 1-2 Zeichnerische Festlegungen
  • Anlage 1-3 Erläuterungskarte
  • Anlage 1-4 Umweltprüfung
  • Anlage 1-5 Begründung

Informationen

Übersicht
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