Verfahren Bezirksregierung Köln Räumliche Entwicklung

Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Zweiter Planentwurf 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.07.2025 bis 07.08.2025
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

Die Neuregelungen des Windflächenbedarfsgesetzes (WindBG) und des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen erfordern eine zeichnerische Festlegung von Windenergiebereichen (WEB) im Regionalplan Köln. Um dem Planungsauftrag und den ambitionierten Ausbauzielen der Landesregierung gerecht zu werden, hat die Regionalplanungsbehörde im Auftrag des Regionalrats einen Planentwurf für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln erarbeitet. Dieser enthält neben den zeichnerischen Festlegungen von Vorranggebieten für die Windenergie auch textliche Festlegungen für die Windenergie und zu weiteren regenerativen Energieträgern.

Der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2025 auf Grundlage des von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten zweiten Planentwurfs das zweite Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien beschlossen.

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien umfasst den gesamten Regierungsbezirk Köln. 

Vom 7. Juli 2025 bis zum 7. August 2025 besteht die Möglichkeit, u.a. hier über das Portal Beteiligung.NRW, zu den geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen.

Die inhaltlichen Änderungen in den textlichen Festlegungen und der Begründung sind farblich gekennzeichnet. Die Änderungen der zeichnerischen Festlegungen sind der Erläuterungskarte "Anlage A-1-3-2" zu entnehmen. Dort sind alle WEB enthalten, die im Vergleich zum ersten Planentwurf entfallen, hinzugekommen und/oder geändert wurden. Zu diesen WEB kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
Änderungen am Umweltbericht sind nicht gesondert gekennzeichnet. Zu diesem kann in vollem Umfang Stellung genommen werden. Dies schließt die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten mit ein.

Der Planentwurf besteht aus:

  • Textliche Festlegungen 
  • Zeichnerische Festlegungen 
  • Erläuterungskarten
  • Begründung
  • Umweltbericht inkl. Anhänge

Zudem liegen die Unterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4 in 50933 Köln (montags bis freitags 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr) zur Einsichtnahme durch jedermann aus. Es wird um Voranmeldung per E-Mail unter ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de gebeten.

Stellungnahmen zur beabsichtigten Planänderung können innerhalb der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werdenNach Ablauf der Frist werden alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 

Weitergehende Informationen zur Neuaufstellung des Regionalplans und der Teilpläne finden Sie auf der Website des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln.

Kontakt

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Bezirksregierung Köln

Dezernat 32 – Regionalentwicklung und Braunkohle

Zeughausstraße 2 - 10

50606 Köln

ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de

Datenschutzerklärung

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln durch die Regionalplanungsbehörde Köln verarbeitet werden und von Mitgliedern des Regionalrats Köln eingesehen werden. Die Regionalplanungsbehörde kann auch Dritte mit der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zwecke beauftragen. Vor einer Veröffentlichung sind meine personenbezogenen Daten aber unkenntlich zu machen. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

Allgemeine datenschutzrechtliche Informationen der Bezirksregierung Köln erhalten Sie hier: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/datenschutzhinweise

Gegenstände

Übersicht
  • A-1-1 Textliche Festlegungen TPEE
  • A-1-2 Zeichnerische Festlegungen TPEE
  • A-1-3 Erläuterungskarten
  • A-1-4-1 Umweltbericht TPEE
  • A-1-5 Begründung TPEE

Informationen

Übersicht
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