Verfahren Stadt Dorsten Verkehr und Mobilität

Lärmaktionsplanung Dorsten Stufe 4 - Phase Ⅱ der Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 11.04.2024 bis 13.05.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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© LAND NRW, Copernicus Sentinel-2 Daten (2022) © LANUV NRW, EBA 2017, Straßen.NRW

Um was geht es?

Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie werden Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauende Lärmaktionspläne zu erstellen oder bereits vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Diese Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte [1], die nahe Hauptverkehrsachsen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen gelegen sind. Die Lärmaktionsplanung betrachtet den dauerhaften Lärm, welcher durch Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. 

Nicht in diesem Rahmen untersucht werden Nachbarschaftslärm (z.B. private Feste, Musik, etc.), Lärm ausgehend von Sportanlagen sowie Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung von Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für die oben genannten Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit verantwortlich.

Nach § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Dazu sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit durchzuführen: Eine frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase I der Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Offenlage (Auslegung) mit Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit und anderen Behörden (Phase II der Öffentlichkeitsbeteiligung).

Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde im Zeitraum vom 16. Oktober 2023 bis zum 17. November 2023 (siehe hier) über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplans informiert und die Möglichkeit zur Mitwirkung gegeben.

Auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde der letzte Lärmaktionsplan aus der Stufe 3 überprüft und ein Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stufe 4 erstellt.

In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Offenlage des Entwurfs des Lärmaktionsplans vom 11. April 2024 bis zum 13. Mai 2024 mit Gelegenheit zur Stellungnahme vorgesehen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung zum Entwurf des Lärmaktionsplans beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Stellungnahme nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Jede Einsendung wird bearbeitet. Wir freuen uns auf Ihren Beitrag und Ihre Mithilfe!

Und so können Sie uns Ihre Hinweise melden:

  1. Lesen Sie den beigefügten Entwurf des Lärmaktionsplans der Stufe 4 der Stadt Dorsten. Den Entwurf des Lärmaktionsplans finden Sie oben links auf dieser Seite zum Download.
  2. Klicken Sie auf den Button Ihre Stellungnahme nach diesem Text.
  3. Teilen Sie uns Ihre Hinweise mit. Sofern Sie sich auf einen bestimmten Punkt im Entwurf des Lärmaktionsplans beziehen, geben Sie bitte auch die entsprechende Seitenzahl an.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden von der Stadt Dorsten ausgewertet und dahingehend überprüft, ob gegenüber dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans noch Änderungen erforderlich sind.

Nach Auswertung der Eingaben wird der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Dorsten beschlossen und unter hier veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de).

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden                 

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Stadt Dorsten

Planungs- und Umweltamt

Herr G. Karadag

Halterner Straße 5, Raum A 236

46284 Dorsten

Tel.: 02362 66 4901

E-Mail: planung-und-umwelt@dorsten.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 4
  • Lärmkatierung Straßenverkehr-24h
  • Lärmkatierung Straßenverkehr nachts

Informationen

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