Umfrage Landeshauptstadt Düsseldorf Verkehr und Mobilität

Online-Bürgerdialog zur Zukunftsstrategie der Theodor-Heuss-Brücke

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.08.2024 bis 20.09.2024
  • Teilnehmer 71 Teilnehmer
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Die Theodor-Heuss-Brücke

Die weitere verkehrliche und bauliche Nutzung der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf steht zur Diskussion. Ein „Weiter so“ ist unter den aktuellen Bedingungen zukünftig nicht mehr möglich. Die Brücke ist heute in einem Zustand, in dem sie ihre derzeitige verkehrliche Funktion – den täglichen Verkehrsfluss (insbesondere den Schwerlastverkehr) aufzunehmen – nicht mehr dauerhaft erfüllen kann. Für die Zukunft müssen deshalb jetzt die Weichen gestellt werden.

Im Nachgang zur Infomesse, die im Juni 2023 stattgefunden hat, und als Vorbereitung für das Dialogforum am 11. September 2024, möchte die Landeshauptstadt Düsseldorf ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich zu den verbliebenen vier Varianten zu äußern.

Alle relevanten Informationen zum Beteiligungsprozess der vergangenen Monate und zum Prozess der Variantenauswahl finden Sie auf www.duesseldorf.de/thb.

Wir laden Sie ein, Fragen zu den einzelnen Varianten zu stellen und zu kommentieren!

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Variante I - Neubau Brücke zweiteilig mit ÖPNV

Plan Variante 1

Allgemeine Beschreibung

Der Neubau der Brücke erfolgt als zweiteiliger Querschnitt ohne bleibenden Achsversatz. Das heißt, die neue Brücke wird im Endzustand in derselben Längsachse verlaufen wie die vorhandene Brücke.

Der neue Brückenzug besteht aus linksrheinischer Rampe, Flutbrücke, Strombrücke, Vorlandbrücke und rechtsrheinischer Rampe.

Die Strombrücke, welche im Wesentlichen den Rhein überspannt, wird mit einer Hauptspannweite von ca. 300 m als Schrägseilbrücke in Anlehnung an das Bestandsbauwerk errichtet. Die Flutbrücke und Vorlandbrücke werden in Analogie des Bestandes als durchlaufende Deckbrücken vorgesehen.

Infolge der erweiterten Nutzungen (ÖPNV-Korridor und breite Radwege) verbreitert sich der Brückenquerschnitt der rechtsrheinischen Vorlandbrücke von derzeit rd. 23 m auf rd. 36 m. Der Abstand zu den angrenzenden Bebauungen (insbesondere rechtsrheinisch) wird dadurch zwangsläufig verringert. Private Grundstücke werden jedoch hierdurch nicht in Anspruch genommen.

Neubau- und Rückbaukosten auf Basis der vorläufigen Grobkostenannahme

Alle Angaben verstehen sich als Netto-Herstellungskosten für die wesentlichen Ingenieurbauwerke.

  • Neubau Brücke:                              ca. 564 Mio. Euro
  • Rückbau Bestand:                           ca. 49 Mio. Euro

Wesentliche Vor- und Nachteile

Die wesentlichen Vor- und Nachteile der Variante stellen sich wie folgt dar:

Vorteile

  • Hohe Qualität der Verkehrsanlage für alle Verkehrsarten (Leistungsfähigkeit ÖPNV und MIV, Qualität Geh- und Radweg, vorhandene Verkehrsbeziehungen bleiben erhalten).
  • Keine städtebaulichen Einschnitte im erweiterten links- und rechtsrheinischen Bereich durch Tunnelrampen.
  • Vergleichsweise niedrige Kosten.
  • Vergleichsweise schnelle Realisierung möglich.
  • Keine Eingriffe in private Grundstücke.

Nachteile

  • Vorhandene Brücke kann nicht erhalten bleiben.
  • ÖPNV-Trasse kann nicht optional später realisiert werden, sondern muss sofort mitgebaut werden.

Weitere Potenziale

  • Um den Brückenquerschnitt zu verringern wäre eine Alternative mit einem Geh- und Radweg unterhalb der seitlichen Kragarme denkbar. Dies wäre im Rahmen der Leistungsphase 2 „Vorplanung“ näher zu untersuchen.
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Kontaktperson

Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau
Auf'm Hennekamp 45
40225 Düsseldorf

Projekt-Mailadresse: beteiligungTHB@zebralog.de

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211 8618 - 4295
Telefax +49 (0) 211 8618 - 54444

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Zwecks Wahrnehmung Ihrer Rechte als Nutzer hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Recht auf Beschwerde

Sie haben zudem das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (www.ldi.nrw.de) Beschwerde einzulegen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie per Mail unter poststelle@ldi.nrw.de oder über die Adresse:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211-384240
E-Mail poststelle@ldi.nrw.de.

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