Verfahren Stadt Erftstadt Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Erftstadt - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2024 bis 26.03.2024
  • Stellungnahmen 21 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
© pixabay

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie geht es nicht um den Lärm in der Nachbarschaft oder von Veranstaltungen. Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen, wie der Fliegerhorst in Nörvenich, zählen nicht zum Umgebungslärm.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Die Grundlage für die Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, welche Lärmquellen und deren Auswirkungen aufzeigen und vom LANUV zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten für Erftstadt zeigen die Lärmbelastungen von Hauptverkehrsstraßen, darunter Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist Erftstadt dem Verkehrslärm ausgehend von der A1, A61, A553, B265 und L495 ausgesetzt. Diese Straßen unterliegen der Zuständigkeit anderer Straßenbaulastträger, darunter die Autobahn GmbH des Bundes sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Folglich sind diese Straßenbaulastträger für die Umsetzung von lärmreduzierenden Maßnahmen verantwortlich.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Erftstadt bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Erftstadt ist von der Lärmkartierung an den Hauptverkehrsstraßen A1, A61, A553, B265 und L495 erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand ebenfalls auf dem Beteilgungsportal NRW vom 09.10. bis zum 10.11.2023 statt. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW[2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (externer Link) und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Grundlage für die zweite Öffentlichkeitsbeteilgung stellt nun dieser Enwturf dar.

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.erftstadt.de veröffentlicht.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Frau Patricia Schlote
Telefon: 02235409368
E-Mail: patricia.schlote@erftstadt.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung der Stadt Erftstadt (Link zur Datenschutzerklärung). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet. 

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.