Kontakt
ideenwettbewerb@evv-essen.de
Teilnahmebedingungen
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs ist die Stadt Essen (nachfolgend „Veranstalterin“).
Vertreten durch: Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV), III. Hagen 30, 45127 Essen
§ 2 Ziel und Zweck des Wettbewerbs
Mit dem Smart City-Ideenwettbewerb möchte die Veranstalterin Kinder und Jugendliche dazu anregen, eigene kreative Ideen für die Weiterentwicklung der Smart City Essen zu entwickeln und öffentlich sichtbar zu machen.
Gesucht werden innovative, umsetzbare und gesellschaftlich relevante Beiträge, die zeigen, wie das Leben in Essen durch Digitalisierung, Nachhaltigkeit und soziale Innovation verbessert werden kann.
§ 3 Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt sind Teams von Kindern und Jugendlichen im Alter von 8 bis einschließlich 18 Jahren, von denen mindesten eines
- in Essen wohnhaft ist,
- eine Essener Schule besucht oder
- sich in einem Essener Verein, einer Initiative oder sonstigen Gruppe engagiert.
(2) Die Teilnahme ist ausschließlich in Teams von mindestens drei Personen möglich. Es können teilnehmen:
- vollständige Schulklassen,
- Gruppen aus Schulklassen,
- Teams aus Vereinen, Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen,
- frei gebildete Teams von Freund*innen.
Dabei darf jedes Kind nur einem Team angehören.
(3) Die Teilnehmenden delegieren eine natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, als Ansprechperson (z.B. ein Teammitglied, Lehrer*in, Elternteil, Betreuer*in) Diese Ansprechperson übernimmt die Anmeldung und die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge
(4) Minderjährige benötigen das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme. Das Einverständnis gilt insbesondere für
- die Teilnahme am Wettbewerb und an der Pitch-Veranstaltung,
- die Veröffentlichung der eingereichten Ideen,
- die Anfertigung und Nutzung von Foto-, Ton- und Videoaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
(5) Mitglieder der Jury, des Begleitgremiums sowie deren direkte Familienmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
§ 4 Einreichung und Fristen
(1) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich durch digitale Einreichung der Wettbewerbsbeiträge über das Online-Portal unter www.essen.de/youngandsmart2026. Jedes Team darf nur eine Idee einreichen.
(2) Die Einreichung des Beitrags besteht aus:
- einem Projekt-Canvas (Vorlage abrufbar auf der Wettbewerbsseite).
- einem Audio- oder Videobeitrag mit einer maximalen Länge von drei Minuten (optional).
(3) Beginn der Einsendungen ist der 15.04.26. Einsendeschluss ist der 15.07.26. Eine Verlängerung des Anmeldeschlusses kann durch die Veranstalterin erfolgen. Dies wird auf der Website des Wettbewerbs www.essen.de/youngandsmart2026 bekanntgegeben.
(4) Für die ausgewählten besten 10 Teams ist die Teilnahme an dem Pitch Voraussetzung für eine Prämierung. Ist sie nicht möglich, kann das den Ausschluss aus dem Wettbewerb bedeuten.
(5) Die eingereichten Ideen müssen eigenständig entwickelt sein. Teilnehmende Teams können in beiden Phasen des Wettbewerbs durch Lehrkräfte, Gruppenleitungen, Übungsleitende, Eltern, Ausbilder*innen oder andere Expert*innen beraten werden. Darüber hinaus können sich alle Teams bei fachlichen Fragen an die Veranstalterin per Mail wenden an: ideenwettbewerb@evv-essen.de.
Eine Unterstützung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Ideen ausschließlich und selbstständig von den Teams erarbeitet werden.
(6) Die Teilnahme ist kostenfrei und freiwillig. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Prämierung besteht nicht.
(7) Unvollständige, fehlerhafte oder verspätet eingereichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden.
(8) Die Teilnehmenden können ihren Beitrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zurückziehen und die Löschung ihres Beitrags durch einfache Nachricht an ideenwettbewerb@evv-essen.de verlangen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.
§ 5 Auswahlverfahren und Pitch
(1) Aus allen fristgerecht eingegangenen Beiträgen wählt ein Begleitgremium zehn Teams für den Pitch aus.
(2) Die ausgewählten Teams werden von der EVV per E-Mail an die jeweils benannte Ansprechperson informiert und zur Teilnahme am öffentlichen Pitch-Event eingeladen.
(3) Der Pitch der besten 10 Teams besteht aus einer mündlichen Präsentation der eingereichten Idee vor einer Jury aus Expert*innen aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Dabei dürfen auch analoge oder digitale Präsentationsmedien unterstützen.
(4) Die Teilnahme am Pitch ist Voraussetzung für eine mögliche Prämierung. Kann ein Team am Pitch nicht teilnehmen, kann es durch das Wettbewerbsgremium vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
(5) Die Jury bewertet die Ideen nach festgelegten Kriterien, die auf der Internetseite des Wettbewerbs (www.essen.de/youngandsmart2026) veröffentlicht sind. Die Entscheidung der Jury ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 6 Preise und Förderung
(1) Die Jury vergibt drei Hauptpreise (Plätze 1–3). Diese Teams erhalten jeweils eine individuelle Unterstützung durch Unternehmen und kooperierende Organisationen, bestehend aus beratender Begleitung und ggf. finanzieller Förderung, die von den unterstützenden Unternehmen oder Organisationen nach eigenem Ermessen festgelegt wird.
(2) Die Teams auf den Plätzen 4–10 werden bei der Vorbereitung einer Crowdfunding-Kampagne unterstützt, um ihre Projekte eigenständig weiterzuentwickeln.
(3) Alle Teams, die für den Jury-Pitch zugelassen sind, erhalten als Anerkennung eine Prämie, die dem Team zur freien Verfügung steht.
(4) Eine Barauszahlung, Übertragung oder Auszahlung in Sachwerten ist ausgeschlossen.
§ 7 Datenschutz
Es gelten die unter [LINK| [TM1] abrufbaren Bestimmungen zum Datenschutz.
§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Die Urheberrechte an den eingereichten Ideen verbleiben bei den Teilnehmenden.
(2) Mit der Teilnahme räumen die Teilnehmenden der Veranstalterin und den kooperierenden Partnern ein nicht-exklusives, unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, die eingereichten Ideen, Texte, Fotos, Videos und sonstigen Materialien
- im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
- für Ausstellungen, Dokumentationen und
- zur Berichterstattung über den Wettbewerb
zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und in Print- sowie Online-Medien zu veröffentlichen.
(3) Eine kommerzielle Nutzung der eingereichten Beiträge durch die Veranstalterin ist ausgeschlossen.
(4) Die Teilnehmenden versichern, dass sie alleinige Urheber*innen der eingereichten Materialien sind und keine Rechte Dritter verletzen. Für etwaige Ansprüche Dritter stellen sie die Veranstalterin von der Haftung frei.
§ 9 Sorgfaltspflicht, Aufsicht und Jugendschutz
(1) Alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs erfolgen unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
(2) Für minderjährige Teilnehmende besteht eine Aufsichtspflicht durch die jeweils betreuende erwachsene Person (z. B. Lehrkraft, Trainer*in, Elternteil).
(3) Pitch- oder Abendveranstaltungen werden so gestaltet, dass sie altersgerecht und jugendschutzkonform durchgeführt werden.
§ 10 Barrierefreiheit und Inklusion
(1) Der Wettbewerb ist offen für alle Kinder und Jugendlichen, die die Teilnahmebedingungen unter § 3 erfüllen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sozialem Hintergrund.
(2) Die Veranstalterin verpflichtet sich, soweit organisatorisch und finanziell möglich, barrierefreie Teilnahmebedingungen zu schaffen.
(3) Bei Bedarf können individuelle Unterstützungsangebote vereinbart werden, um eine gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen.
§ 11 Veröffentlichung und Öffentlichkeitsarbeit
(1) Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmenden und ihre Erziehungsberechtigten mit der Veröffentlichung der eingereichten Ideen und der im Rahmen des Wettbewerbs entstehenden Bild- und Videomaterialien einverstanden.
(2) Die Veröffentlichung kann in folgenden Formaten erfolgen:
- auf der Website der Stadt Essen bzw. der EVV,
- in sozialen Medien der Stadt Essen bzw. der EVV,
- in Printpublikationen, Ausstellungen und Presseberichterstattung.
§ 12 Versicherungsschutz und Haftung
(1) Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin übernimmt keinen Versicherungsschutz für die Teilnehmenden. Die Veranstalterin haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Veranstalterin haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist. Die Veranstalterin haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungshilfen der Veranstalterin.
(2) Eine Haftung für technische Störungen, Datenverlust oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
§ 13 Umgangsformen im Wettbewerb
(1) Der Umgang hat stets respektvoll zu sein. Das gilt für die Teilnehmenden untereinander und im Kontakt mit allen am Wettbewerb beteiligten Personen.
(2) Ein Ausschluss vom Wettbewerb durch die Veranstalterin ist auch nach Prüfung der Anmeldung möglich, wenn bekannt wird, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Auszeichnungen und Preise können in diesem Fall auch rückwirkend aberkannt werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigen Gründen (z. B. unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, technische Probleme) abzuändern, zu verschieben oder abzubrechen.
(2) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden auf der Wettbewerbswebseite bekannt gegeben.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(4) Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
(5) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle:
Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV)
III. Hagen 30
45127 Essen
E-Mail: ideenwettbewerb@evv-online.de
Datenschutzbeauftragter:
Björn Leineweber
Datenschutz Ruhr GmbH
Hauptstr. 2
45219 Essen
leineweber@datenschutz-ruhr.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zur Durchführung des Ideenwettbewerbs „Young & Smart 2026“ sowie der diesbezüglichen Berichterstattung im Rahmen zeitgemäßer Öffentlichkeitsarbeit.
Grundlage für ist die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Kategorie von Empfänger:
Wir übermitteln Ihre Daten an Dritte, soweit es zur Durchführung des Ideenwettbewerbs erforderlich ist, so z.B. an Mitglieder der Jury, des Begleitgremiums und im Rahmen der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit oder falls wir einer gesetzlichen Verpflichtung hierzu unterliegen.
Datenübermittlung in ein Drittland:
Eine Übermittlung Ihrer Daten in ein Drittland findet nicht statt.
Speicherdauer:
Wir speichern Ihre Daten, solange es für die Durchführung des Ideenwettbewerbs erforderlich ist. Darüber hinaus erfolgt eine Aufbewahrung nur dann, wenn wir einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.
Betroffenenrechte:
- Recht auf Bestätigung
Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten sowie eine Kopie dieser Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erhalten.
- Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche uns durch Sie bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche uns übertragen wurde.
Ferner haben Sie bei der Ausübung Ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
- Recht auf Löschung
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der gesetzlich vorgesehenen Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung bzw. Speicherung nicht erforderlich ist.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen gegeben ist.
- Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) oder f (Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DS-GVO.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
In Einzelfällen verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einlegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie gegenüber uns der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Ihnen steht es frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
- Recht auf Widerruf einer Einwilligung
Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich bei einer für Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde über unsere Verarbeitung personenbezogener Daten zu beschweren.
Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten:
Sie sind zur Angabe Ihrer Daten verpflichtet, um am Ideenwettbewerb teilzunehmen. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
Automatisierte Entscheidungsfindung:
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht.