Bebauungsplan Stadt Hagen Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.12.2024 bis 22.12.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
 

Ziel und Zweck der Planung

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6/24 wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Schnellladeparks am Standort an der Berchumer Straße geschaffen. Der Platzbedarf für das Vorhaben beträgt etwa 1.000 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde zur Einleitung größer gefasst, da der genaue Standort des Ladeparks noch nicht feststand. Es ist ein Eingriff in den Waldrand in geringfügigem Maße notwendig.

Der Ladepark ist überdacht und soll aus zwölf Ladeplätzen mit einer jeweiligen Mindestleistung von 200 kW bestehen (sechs Ladesäulen mit jeweils zwei Lademöglichkeiten). Zwei der Ladeplätze sind barrierefrei. Es werden eine Toilette, ein Essensautomat und Sitzmöglichkeiten vorgesehen.

Der öffentliche Parkplatz an der Berchumer Straße ist derzeit zum Teil geschottert und zum Teil asphaltiert, befindet sich jedoch in einem verbesserungswürdigen baulichen Zustand. Die Zufahrt ist auf Pkw mit einer maximalen Höhe von 2 m beschränkt.

Weitere Informationen können den veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.
 

Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • In der Ratssitzung am 07.11.2024 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße beschlossen.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (inkl. Scopingabfrage) finden vom 09.12.2024 bis einschließlich zum 22.12.2024 statt.
  • Die Einleitung des Verfahrens und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 34/2024 am 06.12.2024 öffentlich bekanntgemacht.
     

Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3783 oder E-Mail-Adresse: jan.denbrave@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden.

Kontaktperson

Herr den Brave

E-Mail: jan.denbrave@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3783

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

Datenschutzerklärung

Neben den Angaben in der im Hauptportal des Beteiligungsportals hinterlegten Datenschutzerklärung gelten für dieses Beteiligungsverfahren im Konkreten die Datenschutzhinweise der Stadt Hagen, die hier eingesehen werden können.

Gegenstände

Übersicht
  • Übersichtsplan
  • Vorlage zum Einleitungsbeschluss
  • Projektplan
  • Vorentwurf des Bebauungsplans
  • Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht
  • Artenschutzvorprüfung

Informationen

Übersicht
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