Bebauungsplan Stadt Hagen Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.04.2025 bis 16.05.2025
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Ziel und Zweck der Planung

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6/24 wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Schnellladeparks am Standort an der Berchumer Straße geschaffen. Der Platzbedarf für das Vorhaben beträgt etwa 0,1 ha. Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 0,4 ha.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde zur Veröffentlichung im Internet angepasst, um die für die Planung notwendigen Flächen für die Rodung im Norden und die Aufforstung im Osten in das Plangebiet einzubeziehen. Der Geltungsbereich umfasst damit vollständig die bisher als Wanderparkplatz festgesetzte Fläche. Zukünftig wird sie hauptsächlich als Versorgungsfläche (Zweckbestimmung Elektrizität) und Waldfläche (teilweise Zweckbestimmung Wanderparkplatz) festgesetzt.

Der Ladepark ist überdacht und soll aus zwölf Ladeplätzen mit einer jeweiligen Mindestleistung von 200 kW bestehen (sechs Ladesäulen mit jeweils zwei Lademöglichkeiten). Zwei der Ladeplätze sind barrierefrei. Es werden eine Toilette, ein Essensautomat und Sitzmöglichkeiten vorgesehen. Der erforderliche Strom für den Ladevorgang sowie für die Umgebungseinrichtungen ist gemäß der Förderbedingungen für das Vorhaben aus erneuerbaren Energien zu beziehen. Auf dem Dach des Ladeparks werden zudem Photovoltaikanlagen installiert.

Im Norden ist ein Eingriff in den Wald in Höhe von 150 m² erforderlich, der doppelt im östlichen Teil des Geltungsbereiches ausgeglichen wird. Aufgrund des notwendigen naturschutzrechtlichen Ausgleichs erfolgt hier zusätzlich eine Aufforstung von 473 m². Die Baumpflegesatzung der Stadt Hagen ist nicht anzuwenden, da es sich um Wald im Sinne des Gesetzes handelt. An der östlichen Seite des Ladeparks erfolgt die Pflanzung einer Hecke zur Abgrenzung vom Wanderparkplatz.

Weitere Informationen können den veröffentlichten Unterlagen entnommen werden.


Übersicht über den Verfahrensverlauf

  • In der Ratssitzung am 07.11.2024 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/24 beschlossen.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 09.12.2024 bis einschließlich 22.12.2024. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel.
  • Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 11.04.2025 im Amtsblatt Nr. 10/2025.
  • Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB finden vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 statt.


Hinweise zur Veröffentlichung im Internet

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus (Bauteil D), Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Termine können unter der Telefonnummer: 02331 207-3783 oder E-Mail-Adresse: jan.denbrave@stadt-hagen.de vereinbart werden. Eine Einsichtnahme ist zu den oben angegebenen Zeiten aber auch ohne vorherige Vereinbarung eines Termins möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Herr den Brave

E-Mail: jan.denbrave@stadt-hagen.de
Telefon: (02331) 207-3783

Stadt Hagen
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathausstr. 11
58095 Hagen

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