Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Nesberg“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Haltern-Mitte
hier: Inkrafttreten
Satzung vom 08.03.2023
Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 zum o. g. Bebauungsplanverfahren folgenden Beschluss gefasst:
Anlass und Ziel
Am nordwestlichen Siedlungsrand von Haltern-Mitte soll westlich der Sundernstraße auf einer bisherigen ca. 6 Hektar umfassenden Ackerfläche Wohnbaufläche entwickelt werden. Dieser landwirtschaftlich genutzte Bereich ist größtenteils als Wohnbaufläche („Wohnbaufläche Sundernstraße“), der nordwestliche Teilbereich als Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt, die es mittels Bebauungsplans städtebaulich zu entwickeln gilt.
Auf dem Gelände soll ein städtebaulich anspruchsvolles Wohngebiet mit einer Mischung aus unterschiedlichen Wohntypologien entstehen, das sich harmonisch im Übergang von Bestandsbebauung und freier Landschaft mit hohem Erholungswert einfügen soll.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 75 „Nesberg“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Haltern-Mitte umfasst den Bereich Gemarkung Haltern-Stadt, Flur 7, Flurstücke: 3, 5, 6, 7, 8, 9, 14, 16, 18, 229, 230, 231, 233, 246, 247, 261, 262, 632, 636, 638, 663, 669, 730, 759, 760, 775, 776, 940, 970, 985 und 986 sowie Teilbereiche der Flurstücke 264, 765 und 850 und wird wie folgt begrenzt:
Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Bekanntmachungsanordnung
Der Bebauungsplan Nr. 75 „Nesberg“ der Stadt Haltern am See wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Weiter wird hierdurch bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan mit der Begründung ab dem Tage dieser Bekanntmachung im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), im 1. Obergeschoss, Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und auf Verlangen über deren Inhalt Auskunft gegeben wird. Die Bebauungsplanunterlagen werden zudem entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und sind über die Internetseite der Stadt Haltern am See (www.haltern.de/bauleitplanung) sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) zugänglich.
Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:
montags 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr dienstags – donnerstags 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr freitags 8.30 – 12.00 Uhr
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 75 „Nesberg“ der Stadt Haltern am See gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Hinweise:
§ 44 Baugesetzbuch Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und die Vorschriften des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
§ 215 Abs. 2 Baugesetzbuch
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Haltern am See, den 08.03.2023
Der Bürgermeister gez. Stegemann
Frau Beckmann
Datenschutzerklärung der Stadt Haltern am See