Bürgerbeteiligungen

Suchen Sie gezielt nach Beteiligungsverfahren zu bestimmten Themen und Beteiligungsformaten in Ihrer Region. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“.

  Beteiligungen

Innenbereichssatzung Stadt Haltern am See Aufstellungsbeschluss

Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Bereich „Brunnenweg“

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 zum o. g. Satzungsverfahren folgenden Beschluss gefasst:

Die Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB „Brunnenweg“ im Ortsteil Holtwick der Stadt Haltern am See wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt (Aufstellungsbeschluss).

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 21.11.2024 bis 31.12.2024
Verordnungsentwurf Stadt Haltern am See Räumliche Entwicklung

Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 500/000/000 Dorsten-Marl (DoMa)

-Anhörungsverfahren -
Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die o. a. Baumaßnahme gemäß § 43a des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasverosorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Verawaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.

Die Erörterung findet am 16.12.2024 im Saal des Gemeinschaftshauses Wulfen, Wulfener Markt 5, 46286 Dorsten, statt.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.11.2024 bis 16.12.2024
Bebauungsplan Stadt Haltern am See Beschluss

Bebauungsplan Nr. 148 „Am Schulte Hülsen“

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „Am Schulte Hülsen“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Hamm-Bossendorf

hier:   Inkrafttreten

Satzung vom 01.07.2024

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.07.2024 bis 03.07.2025
Verfahren Stadt Haltern am See Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Haltern am See

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 4. Stufe, wurde dem Rat der Stadt Haltern am See in seiner 14. Sitzung am 27.06.2024 zum Beschluss vorgelegt. Der Lärmaktionsplan wurde einstimmig beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss tritt der Lärmaktionsplan in Kraft.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.06.2024 bis -
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