Verfahren Stadt Haltern am See Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Haltern am See - 2. Phase der Beteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.02.2024 bis 28.02.2024
  • Stellungnahmen 38 Stellungnahmen
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Lärmkartierung im Rahmen der Lärmaktionsplanung, 4. Stufe

Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Haltern am See bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Haltern am See ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Offenlegung der Lärmkarten fand im Zeitraum vom 02.10. bis zum 05.11.2023 statt.

Die Grundlage für die nun laufende zweite Phase ist der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Haltern am See, 4. Stufe.

Die Stadt Haltern am See hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Diesen können Sie zum Vergleich auf der Webseite der Stadt Haltern am See abrufen (www.haltern-am-see.de – „Lärmaktions­planung der Stadt Haltern am See“).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Hinweise entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.

Und so können Sie Ihre Stellungnahme abgeben:

Den Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Haltern am See, 4. Stufe finden Sie oben links auf dieser Seite zum Download.

Ihre Stellungnahme können Sie am Ende dieser Seite über den Button Ihre Stellungnahme eingeben.

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der Lärmaktionsplan wird dann voraussichtlich im Sommer 2024 unter www.haltern-am-see.de bekannt gegeben.

Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Stufe für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de). Alle weiteren Informationen zum Lärmaktionsplan Schiene des Eisenbahn-Bundesamtes finden sie unter www.laermaktionsplanung-schiene.de

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

[2] Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW

Kontaktperson

Frau Ostrop

Rochfordstraße 1, Raum 1.14

45721 Haltern am See

Tel.: 02364 / 933 - 287

Mail: carolin.ostrop@haltern.de

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