BEKANNTMACHUNG
Planersatzverfahren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Antoniusstraße und Kapellenstraße im Ortsteil Lavesum der Stadt Haltern am See
hier: Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Anlass und Ziel
Die zusammenhängenden Straßen „Antoniusstraße“ und „Kapellenstraße“ liegen im Ortsmittelpunkt von Lavesum und werden beide von der Rekener Straße angefahren. Der schlechte Zustand der bestehenden Fahrbahndecke, die in Teilen fehlende Entwässerung sowie Beleuchtung haben den verkehrsberuhigten Ausbau der Straße erforderlich gemacht. Die entsprechende Planung wurde durch den Bau- und Digitalisierungsausschuss am 02.03.2021 beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Die Antoniusstraße und Kapellenstraße liegen im Ortsteil Lavesum nördlich der Rekener Straße - L652.
Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie zu entnehmen.
Bekanntmachungsanordnung
Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der aktuellen Fassung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Veröffentlichung der Planunterlagen
Der Erläuterungsbericht sowie die zugehörigen Planunterlagen (u. a. Ausbaupläne, Baubeschreibung) werden zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom
29.04.2024 bis einschließlich 03.06.2024
zu jedermanns Einsicht im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See –www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) bereitgestellt.
Zudem sind die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadt Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:
montags 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
dienstags – donnerstags 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
freitags 8.30 – 12.00 Uhr
Hinweise
Haltern am See, den 22.04.2024
Der Bürgermeister
gez.
Stegemann
Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung
Herr Schweter
Datenschutzerklärung der Stadt Haltern am See