Verfahren Stadt Haltern am See Räumliche Entwicklung

Planersatzverfahren nach § 125Abs.2 Baugesetzbuch für die Straßen „Antoniusstraße“ und „Kapellenstraße“–Offenlage

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.04.2024 bis 03.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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BEKANNTMACHUNG

Planersatzverfahren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) – Antoniusstraße und Kapellenstraße im Ortsteil Lavesum der Stadt Haltern am See

hier:    Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Anlass und Ziel

Die zusammenhängenden Straßen „Antoniusstraße“ und „Kapellenstraße“ liegen im Ortsmittelpunkt von Lavesum und werden beide von der Rekener Straße angefahren. Der schlechte Zustand der bestehenden Fahrbahndecke, die in Teilen fehlende Entwässerung sowie Beleuchtung haben den verkehrsberuhigten Ausbau der Straße erforderlich gemacht. Die entsprechende Planung wurde durch den Bau- und Digitalisierungsausschuss am 02.03.2021 beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Die Antoniusstraße und Kapellenstraße liegen im Ortsteil Lavesum nördlich der Rekener Straße - L652.

Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie zu entnehmen.

Bekanntmachungsanordnung

Die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der aktuellen Fassung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Veröffentlichung der Planunterlagen

Der Erläuterungsbericht sowie die zugehörigen Planunterlagen (u. a. Ausbaupläne, Baubeschreibung) werden zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom

29.04.2024 bis einschließlich 03.06.2024

zu jedermanns Einsicht im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See –www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) bereitgestellt.

Zudem sind die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadt Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Hinweise

  1. Stellungnahmen können von jedermann während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu ist die Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See (Link siehe oben) oder per Mail an stadtplanung@haltern.de) vorgesehen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden, z. B. persönlich oder per Post (Adresse siehe oben)
  3. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
  4. Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den o. g. Räumlichkeiten der Stadtverwaltung im o. g. Zeitraum
  5. Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Erläuterungsberichts mit enthaltener Prüfung der Betroffenheit von Schutzgütern gemäß BauGB vor

Haltern am See, den 22.04.2024

Der Bürgermeister

gez.

Stegemann

Kontaktperson

Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung

Herr Schweter

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Stadt Haltern am See

Gegenstände

Übersicht
  • 01 PEV AK Amtsblatt mit Bekanntmachung
  • 02 PEV AK TÖB-Anschreiben
  • 04 PEV AS Übersichtsplan
  • 05 PEV AK Übersichtsplan Detail
  • 06 PEV AK Erläuterung
  • 07 PEV AK Baubeschreibung
  • 08 PEV AK Regelquerschnitte
  • 09 PEV AK Straßenausbau
  • 10 PEV AK Schleppkurven

Informationen

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