Bebauungsplan Stadt Haltern am See Beschluss

Bebauungsplan Nr. 148 „Am Schulte Hülsen“

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 04.07.2024 bis 03.07.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „Am Schulte Hülsen“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Hamm-Bossendorf

hier:   Inkrafttreten

Satzung vom 01.07.2024

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 zum o. g. Bebauungsplanverfahren folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Rat der Stadt Haltern am See nimmt die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß den Anlagen „Abwägungsliste“ zur Kenntnis und beschließt gem. § 1 Abs. 7 BauGB nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wie in der jeweiligen Abwägungsliste dargelegt. 
  2. Der Bebauungsplan Nr. 148 „Am Schulte Hülsen“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Hamm-Bossendorf wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.  

Anlass und Ziel

Mit der angestrebten Wohnbaulandentwicklung in dem Plangebiet „Am Schulte Hülsen“ wird der städtebaulichen Zielsetzung, der Schaffung von nachgefragtem Wohnraum, entsprochen.

Geplant ist die Errichtung von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern sowie zwei Mehrfamilienhäusern, die sich übergangslos an die vorhandene ortstypische Wohnbebauung anschließen

Räumlicher Geltungsbereich und Lage der externen Kompensationsfläche

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 148 für das Gebiet „Am Schulte Hülsen“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Hamm-Bossendorf umfasst in der Gemarkung Haltern, Flur 146, die Flurstücke 624, 679 und 938 jeweils teilweise.

Der Geltungsbereich, der eine Größe von rd. 1 ha hat, ist im beigefügten Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie dargestellt.

Der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wird auf externen Flächen ausgeglichen (sog. „Kompensationsflächen“). Diese Kompensationsflächen befinden sich südöstlich des Plangebietes an der Recklinghäuser Straße in einer Entfernung von ca. 700 Meter inmitten des großflächigen Waldgebietes „Die Haard“.

  • Gemarkung Haltern, Flur 146, Flurstück 143 (Gesamtfläche: 3.700 qm)

Die genauen Geltungsbereiche der Kompensationsfläche ist dem beigefügten Übersichtsplan durch rote Markierung zu entnehmen.

Bekanntmachungsanordnung

Der Bebauungsplan Nr. 148 „Am Schulte Hülsen“ der Stadt Haltern am See wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Weiter wird hierdurch bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassenden Erklärung ab dem Tage dieser Bekanntmachung entsprechend § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und über die Internetseite der Stadt Haltern am See (www.haltern.de/bauleitplanung) sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) zugänglich gemacht wird.

Die Bebauungsplanunterlagen werden zudem im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), im 1. Obergeschoss, Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und bei Bedarf über deren Inhalt Auskunft gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                  8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                             8.30 – 12.00 Uhr

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 148 „Am Schulte Hülsen“ der Stadt Haltern am See gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Hinweise:

§ 44 Baugesetzbuch

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und die Vorschriften des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

§ 215 Abs. 2 Baugesetzbuch

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Entsprechendes gilt, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  • a)        eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • b)        die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • c)        der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • d)        der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Haltern am See, den 01.07.2024

Der Bürgermeister

Stegemann

Kontaktperson

Herr Schweter

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung der Stadt Haltern am See

Gegenstände

Übersicht
  • 01 BP 148 Übersichtsplan
  • 02 BP 148 Übersichtsplan Flurkarte
  • 03 BP 148 Bebauungsplan
  • 04 BP 148 S Textliche Festsetzungen
  • 05 BP 148 S Begründung
  • 06 BP 148 S Umweltbericht
  • 07 BP 148 Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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