Verordnungsentwurf Stadt Haltern am See Räumliche Entwicklung

Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 500/000/000 Dorsten-Marl (DoMa)

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 15.11.2024 bis 16.12.2024
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Bekanntmachung

Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 500/000/000 Dorsten-Marl (DoMa) einschließlich aller notwendigen technischen Einrichtungen sowie landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf dem Gebiet

  • der Stadt Dorsten, Gemarkung Dorsten
  • der Stadt Marl, Gemarkung Marl
  • der Stadt Haltern am See, Gemarkung Haltern
  • der Stadt Recklinghausen, Gemarkung Recklinghausen
  • der Stadt Telgte, Gemarkung Telgte-Kirchspiel

- Anhörungsverfahren -

Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die    o. a. Baumaßnahme gemäß § 43a des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.

Die Erörterung findet am 16.12.2024 im Saal des Gemeinschaftshauses Wulfen, Wulfener Markt 5, 46286 Dorsten, statt.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

09:30 - 13:00 Uhr      Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen

13:30 - 16:00 Uhr      Erörterung von Einwendungen Privater

Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht abgeschätzt werden. Eine Verlängerung der Erörterung über 16:00 Uhr bzw. über den 16.12.2024 hinaus ist daher möglich.  

In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträgerin (Open Grid Europe GmbH) sachlich erörtert.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann Zuhörerinnen und Zuhörer, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Medien zulassen, wenn keine Berechtigte bzw. kein Berechtigter widerspricht. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Privatpersonen:

  • Einwenderinnen und Einwender (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben),
  • Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden), sowie deren
  • gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände (Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und
  • Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände.

Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch in Abwesenheit dieser Person verhandelt werden kann, dass verspätete oder formunwirksame Einwendungen von der inhaltlichen Erörterung grundsätzlich ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist.

Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Einwenderin oder der Einwender nicht am Erörterungstermin teilnimmt.

Die detaillierte Tagesordnung und das Informationsblatt zum Erörterungstermin sind ab dem 25.11.2024 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter http://www.brms.nrw.de/go/verfahren -> Planfeststellung Energieversorgungsleitungen  (Stichwort: Wasserstoffleitung Dorsten-Marl (DoMa)) einzusehen und abrufbar. Dort finden sich auch Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren.
 

gez.
(Stegemann)
Bürgermeister

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Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung

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