Bebauungsplan Stadt Haltern am See Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 124 "Recklinghäuser Straße", 1. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.01.2025 bis 26.02.2025
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Planzeichnung

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 124 der Stadt Haltern am See „Recklinghäuser Straße“, 1. Änderung im Ortsteil Haltern-Mitte

hier:   Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 zum o. g. Bebauungsplanverfahren u. a. folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB vorzubereiten und durchzuführen.“

Anlass und Ziel:

Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 124 sollen insbesondere die dort entstandenen (Einzelhandels-) Nutzungen in ihrem Bestand gesichert werden. Derzeit stellt der räumliche Geltungsbereich des v. g. Bebauungsplanes wegen seiner räumlichen Lage und wegen seiner Flächenpotenziale, aber auch wegen des Erweiterungsdrucks im baulichen Bestand, eine potenzielle Gefährdung in städtebaulicher Hinsicht für den Fortbestand und die Entwicklung des Halterner Innenstadtzentrums dar. Ein Hinzutreten weiterer nahversorgungs- und zentrenrelevanter Einzelhandelsnutzungen entsprechend der „Halterner Liste“ gemäß des neu aufgestellten Einzelhandelskonzepts soll für den in Rede stehenden Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 124 ausgeschlossen werden.

Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 124 der Stadt Haltern am See „Recklinghäuser Straße“, 1. Änderung im Ortsteil Haltern-Mitte umfasst die Flurstücke Nr. 241, 242, 248, 259, 355, 356, 361, 362, 414, 415, 502, 505, 510 (teilw.), 580, 581, 582, 583, 586, 588, 603, 604, 611, 612, 660, 667, 682, 683, 699, 700, 701, 702 (teilw.), 719, 720, 749, 757, 758, 759, 760, Flur 19  in der Gemarkung Haltern Stadt sowie die Flurstücke Nr. 15, 20, 22, 23, 24, 25, 30, 71, 85, 142, 143, 152, 164, 166, 167, 168, 174, 175, 176 (teilw.), 177, 192, 195, 196, 197, 199, 225, 227, 237, 239, 241, 245, 246, 248, 249, 254, 258, 259, 268, 269, 270, 276, 282, 283, 284, 285 (teilw.), 288, 289, 291, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 303, 307, 310, 311, 313, 315, 316, 317, 318, 319, 321, 325, 326, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345, 346, 349, 350, 351 (teilw.), 352 (teilw.), 353, 354, 355, 360, 361, 362, 363, 373, 374, 375, 376, 380, 381, 382, 383, Flur 20 in der Gemarkung Haltern Stadt und wird wie folgt begrenzt:

  • im Osten teilweise durch die Verkehrsfläche der L 551 Recklinghäuser Damm/Recklinghäuser Straße, teilweise auch durch die Böschungen hin zur Lippeaue
     
  • im Süden durch den Übergang zur Lippeaue
     
  • im Westen durch die Verkehrsfläche der Straße Am Holzplatz und deren geradliniger Verlängerung zur Straße Zum Ikenkamp sowie zur südlichen Lippeaue
     
  • im Nordwesten und Norden durch die Verkehrsflächen der Straßen Zum Ikenkamp, Recklinghäuser Straße und angrenzender Bebauung der Wasserwerkstraße bis zur Verkehrsfläche der L 551 Recklinghäuser Straße

Der Geltungsbereich geht um die ca. 5.300 m² große Teilfläche eines Getränkemarktes im Nordosten des Plangebietes über den Geltungsbereich des derzeit rechtskräftigen Plans hinaus und folgt damit der Empfehlung des aktuellen Einzelhandelskonzeptes. Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Planerfordernis:

Das hier gegebene Planerfordernis lässt eine Beschränkung auf wenige nutzungsbezogene Festsetzungen, z. B. zu Warensortimenten, Flächengrößen, Ausnahmen etc. zu. Hierzu bietet sich ein Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB an, der im Sinne eines einfachen Bebauungsplanes (§ 30 Abs.3 BauGB) eine Beschränkung auf derartige Festsetzungen zulässt. Die Fortschreibung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 124 im Rahmen der 1. Änderung ist insofern städtebaulich geboten. Nach § 9 Abs. 2a BauGB kann die Gemeinde für im Zusammenhang bebaute Orts-teile im Sinne des § 34 BauGB zur Erhaltung und Entwicklung ihres zentralen Versorgungsbereichs (hier: Stadtkern der Stadt Haltern am See), auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinde, in einem Bebauungsplan festsetzen, dass nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs.1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzungen zulässig, nicht zulässig oder nur ausnahmsweise zulässig sein sollen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 31.03.2022 beschlossene Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB in der aktuellen Fassung wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Veröffentlichung der Planunterlagen

Der Bebauungsplanentwurf mit dazugehörendem Begründungsentwurf wird zum Zwecke der Unterrichtung und Erörterung in der Zeit vom

27.01.2025 bis einschl. 26.02.2025

zu jedermanns Einsicht im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See –www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) bereitgestellt.

Zudem sind die Planunterlagen zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Muttergottesstiege), 45721 Haltern am See, 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 öffentlich ausgelegt. Dabei wird der Öffentlichkeit - Erwachsene, Jugendliche und Kinder - Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                          8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags            8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                             8.30 – 12.00 Uhr

Hinweise

  1. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
  2. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
  3. Stellungnahmen können von jedermann während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
  4. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu ist die Abgabe einer Stellungnahme im Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See (Link siehe oben) oder per Mail an stadtplanung@haltern.de) vorgesehen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege übermittelt werden, z. B. persönlich oder per Post (Adresse siehe oben)
  5. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
  6. Andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten bestehen durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den o. g. Räumlichkeiten der Stadtverwaltung im o. g. Zeitraum

Haltern am See, den 20.01.2025

Der Bürgermeister

Stegemann

Kontaktperson

Herr Dirk Schweter
E-Mail: dirk.schweter@haltern.de

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