Bebauungsplan Stadt Haltern am See Aufstellungsbeschluss

Bebauungsplan Nr. 103 „Dahlienstraße“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 17.04.2025 bis 17.05.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Dahlienstraße“ der Stadt Haltern am See im Ortsteil Haltern-Mitte

hier:    Aufhebung des alten Aufstellungsbeschlusses vom 27.05.2004 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) und Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Haltern am See hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 zum o. g. Bebauungsplanverfahren u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

  1. „Der Beschluss des Rates der Stadt Haltern am See gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Dahlienstraße“ vom 27.05.2004 wird gem. § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgehoben (Aufhebungsbeschluss).“
  2. „Der Bebauungsplan Nr. 103 „Dahlienstraße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt (Aufstellungsbeschluss). Das Bauleitplanverfahren mit dem räumlichen Geltungsbereich, wie in der ausgehängten Flurkarte dargestellt, trägt die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 103 „Dahlienstraße“ der Stadt Haltern am See.“

Anlass und Ziel

Am nordwestlichen Rand von Haltern-Mitte soll eine bislang unbebaute Fläche für Wohnbebauung entwickelt werden. Das Gebiet liegt zwischen dem bestehenden Baugebiet „Sundernstege“ und der Bestandsbebauung an der Dahlienstraße. Die Stadt Haltern am See hat das entsprechende Planverfahren eingeleitet, um die Flächen gemäß dem Flächennutzungsplan für Wohnzwecke nutzbar zu machen.

Ein Teil der betroffenen Flächen besteht derzeit aus ungenutztem Garten- oder Brachland. Geplant ist eine Bebauung mit Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern in offener Bauweise mit maximal zwei Geschossen. Stellplätze sollen umweltfreundlich auf den jeweiligen Grundstücken integriert werden, ergänzt durch öffentliche Parkflächen in den Verkehrsbereichen.

Entlang der Dahlienstraße ist eine moderate Nachverdichtung vorgesehen. Die dortigen Siedlungshäuser verfügen über große Grundstücke, die ursprünglich zur Selbstversorgung genutzt wurden. Eine frühere Idee zur zusätzlichen Bebauung der rückwärtigen Gartenflächen wurde mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen wird den Eigentümern nun eine moderate Erweiterungsmöglichkeit eingeräumt, um bestehende Häuser beispielsweise in Mehrgenerationenhäuser umzuwandeln.

Dieses Planverfahren trägt der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Haltern am See Rechnung und ermöglicht eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, ohne den Charakter des Gebiets grundlegend zu verändern.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 103 „Dahlienstraße“ liegt am Nordwestrand der Ortslage Haltern-Mitte und wird begrenzt

  • im Norden durch den Hennewiger Weg
  • im Süden durch die Dahlienstraße
  • im Südwesten durch die Sundernstraße
  • und grenzt im Nordwesten unmittelbar an das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 81 „Sundernstege“

Der neue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 103 „Dahlienstraße“ umfasst nunmehr Teile der Bestandsbebauung an der Sundernstraße und zwar die Hausnummern 54 und 58, einige Gebäude an der Dahlienstraße mit den Hausnummern 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26 und 28, die bebauten Grundstücke am Hennewiger Weg mit den Hausnummern 83, 85a und 85b und die unbebauten Flurstücke 987, 768, 800, 902 und 944 aus Flur 7, Gemarkung Haltern-Stadt.

Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 1,75 ha.

Bestehendes und übergeordnetes Planungsrecht

Der Regionalplan Ruhr (RPR) legt den Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) fest. Die Planung neuer Baugebiete ist somit mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Haltern am See ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt.

Die Plangebietsflächen sind derzeit planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Haltern am See am 24.06.2021 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Dahlienstraße“ für den vorgenannten Geltungsbereich wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Weiter wird hierdurch bekannt gemacht, dass der vorbezeichnete Übersichtsplan zu jedermanns Einsicht im Internet über das zentrale Internetportal des Landes NRW (Bauleitpläne der Gemeinden in NRW | Bauportal) bzw. über das Beteiligungsportal der Stadt Haltern am See – www.haltern.de – unter der Rubrik Rathaus / Öffentlich-keitsbeteiligung (Öffentlichkeitsbeteiligung | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de)) bereitgestellt wird.

Zudem wird der Übersichtsplan zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Haltern am See im Verwaltungsgebäude Rochfordstr. 1 (Mut-tergottesstiege), 45721 Haltern am See, 1. Obergeschoss, in den Räumen des Fachbereichs Planen und Wirtschaftsförderung, Zimmer 1.18 bis 1.21 sowie 1.69 be-reitgehalten.

Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sind:

montags                                           8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr

dienstags – donnerstags                8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

freitags                                              8.30 – 12.00 Uhr

Hinweise

§ 7 Abs. 6 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a)        eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b)        die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)        der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d)        der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Haltern am See, den 08.04.2025

Der Bürgermeister

Stegemann

Anlage:  Übersichtsplan

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