Verfahren Stadt Herne Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Herne - 2. Beteiligungsphase

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.04.2024 bis 26.04.2024
  • Stellungnahmen 48 Stellungnahmen
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Um was geht es?

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Die Stadt Herne hat bereits zur 3. Runde einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser soll nun in Verbindung mit den aktualisierten Lärmkarten der Stufe 4 überprüft und überarbeitet werden.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Herne dargestellt und allen Bürgerinnen und Bürgern vom 11. September 2023 bis zum 09. Oktober 2023 die Möglichkeit gegeben, Hinweise zu lokalen Lärmproblemen mitzuteilen oder sich mit Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

Unter Berücksichtigung dieser Hinweise und Vorschläge wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Hierzu erfolgt nun eine zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, in der Anregungen zum Entwurf geäußert werden können. Zudem erfolgt zeitgleich eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und anderer Behörden.  

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Eine Registrierung oder Anmeldung ist dafür nicht zwingend erforderlich, da wir auch gern anonyme Stellungnahmen entgegennehmen. Wenn Sie sich trotzdem registrieren / anmelden möchten, hat das den Vorteil, dass Sie automatische E-Mail-Benachrichtigungen erhalten und Ihre Meldung nachträglich bearbeiten können. Ihre Registrierung gilt für alle Beteiligungsmöglichkeiten, die in diesem Portal angeboten werden.

Und so können Sie Ihre Stellungnahme abgeben:

Den Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe der Stadt Herne inkl. der Anlagen finden Sie oben links auf dieser Seite zum Download.

Ihre Stellungnahme können Sie am Ende dieser Seite über den Button Ihre Stellungnahme eingeben.

Wie geht es weiter?

Jede Einsendung wird bearbeitet, eingestuft und ggf. auf Umsetzbarkeit überprüft. Im weiteren Verlauf können umsetzbare Einsendungen bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden.

Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird dieser durch den Rat beschlossen und unter https://www.herne.de/ bekannt gegegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

[1] in NRW sind dies die Städte und Gemeinden

Kontaktperson

Ansprechpartnerin beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr:

Mai Tran

Tel.: 02323 16-3809

E-Mail: mai.tran@herne.de

Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Beteiligungsportals, in dem dieses Verfahren veröffentlicht wurde (https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/informationen/datenschutz). Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten verarbeitet.

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