Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Kamp-Lintfort Öffentliche Auslegung

1e Nördliches Teilgebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße 2. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.03.2023 bis 03.04.2023
  • Stellungnahmen 10 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Ziel der Planung und Planerfordernis

Im Westen des Ortsteils Geisbruch, zwischen Sandstraße und Bürgermeister-Schmelzing-Straße gelegen, besteht für Kinder unterschiedlichen Alters eine öffentliche Freizeitanlage mit Spielplatz und einem Kleinspielfeld. Gemäß dem im Juni 2019 beschlossenen Spiel- und Bewegungsraumkonzept besteht am Erhalt des Kleinspielfeldes kein Bedarf mehr; der Spielplatz bleibt erhalten. Da in rund 300 m Entfernung am Steinweg ein weiteres Kleinspielfeld vorhanden ist, soll die Fläche entsprechend ihrer unmittelbaren Umgebung als Wohngrundstück nachgenutzt werden. Das Grundstück ist im Bebauungsplan 1e Nördliches Teilgebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße entsprechend seiner bisherigen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt. Die angestrebte wohnbauliche Nutzung der Fläche ist mit den planungsrechtlichen Vorgaben nicht umsetzbar. Der Bebauungsplan soll daher geändert werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 1191 in der Gemarkung Lintfort, Flur 1 mit einer Fläche von 4.375 m². Der Geltungsbereich wird wie folgt wird begrenzt:

  • im Norden durch das Flurstück 287 (Bürgermeister-Schmelzing-Straße 74)
  • im Osten durch die Bürgermeister-Schmelzing-Straße
  • im Süden und Westen durch die Sandstraße
Stand des Verfahrens

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Zudem hat der Stadtentwicklungsausschuss den Planentwurf gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich darzulegen und zu erörtern.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 03.03.2023 – 03.04.2023 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 23.02.2023 im Amtsblatt Nr. 4/23 der Stadt Kamp-Lintfort.

Kontaktperson

Herr Christian Mörs
Telefon: 02842 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

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Information zur Datenverarbeitung -Bauleitplanung

Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre
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Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der
DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).
Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass
Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren
sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme
während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann.
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten
(Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr
sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden
die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme
benötigt.


Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

 

Datenübermittlung


Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der
Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die
Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen
hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur
Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.
Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt
und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter
Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht
anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht


Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an
dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EUDatenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie
berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei
Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung
der Daten zu fordern.


Kontaktdaten

 

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort,
Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder
Email: info@kamp-lintfort.de.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,
EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen
Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per EMail an poststelle@ldi.nrw.de richten.
 

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Bebauungsplan
  • Begründung
  • Artenschutzprüfung
  • Abwägung der Behördenbeteiligung
  • Bekanntmachung

Informationen

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