Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan STA 170 und 35. Flächennutzungsplanänderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.05.2023 bis 14.07.2023
  • Stellungnahmen 14 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan STA 170 Erweiterung Gewerbegebiet Nord - Kamperbruch und 35. Flächennutzungsplanänderung Erweiterung Gewerbegebiet Nord - Kamperbruch
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit -

 

Ziel der Planung und Planerfordernis

Im Nordosten des Stadtgebietes befindet sich das Gewerbegebiet Nord - Kamperbruch. In dem Gewerbegebiet sind vorrangig klein- und mittelständischer Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ansässig. Da weiterhin eine anhaltende Nachfrage nach entsprechenden Baugrundstücken zu verzeichnen ist, soll das Gewerbegebiet erweitert werden. Zu diesem Zweck wurden die westlich angrenzenden, bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen durch die Stadt erworben.

Um die bislang unbeplanten Flächen einer baulichen Nutzung zuzuführen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes STA 170 und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst nach derzeitigem Stand die Flurstücke 1111, 2178, 3056, 3983, 3984, und zum Teil das Flurstück 2155 in der Gemarkung Kamperbruch, Flur 2. Die Plangebietsfläche beläuft sich auf rund 10,4 Hektar. Ein Übersichtsplan ist dem Anhang zu entnehmen. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Fossa Eugeniana
Im Osten durch die Gewerbegrundstücke Nordstraße 2-20
Im Süden durch die Gewerbegrundstücke Kruppstraße 3-9
Im Westen durch die Grundstücke Prinzenstraße 7, 13 und 17

Stand des Verfahrens

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.02.2023 beschlossen, die Planentwürfe gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich darzulegen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 22. Mai bis 13. Juni 2023 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 11.05.2023 im Amtsblatt Nr. 7/23 der Stadt Kamp-Lintfort.

Kontaktperson

Herr Christian Mörs
Telefon: 02842 / 912-425
E-Mail: christian.moers@kamp-lintfort.de

Datenschutzerklärung

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Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder Email: info@kamp-lintfort.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan STA 170 - Entwurf der Begründung
  • 35. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf der Begründung
  • Bergschadenstechnische Bewertung
  • Boden- und Baugrundgutachten
  • Schallschutzgutachten
  • Verkehrsgutachten
  • Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
  • Bestandskarte Umweltbericht
  • Maßnahmenkarte Umweltbericht
  • Entwurf des Umweltberichts

Informationen

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