Bebauungsplan Stadt Kamp-Lintfort Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan STA 173 Städtisches Obdach Friedrichstraße

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.09.2023 bis 22.09.2023
  • Stellungnahmen 9 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Ziel der Planung und Planerfordernis

Die Stadt Kamp-Lintfort ist im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen zuständig. Aktuell erfolgt die Unterbringung alleinstehender Männer in einem hierfür angemieteten privaten Gebäude an der Moerser Straße, nahe der Zufahrt zur Autobahn A 57. Da der Mietvertrag für dieses Objekt ausläuft, ist ein Alternativstandort erforderlich. Am neuen Standort ist zukünftig auch die Unterbringung von Frauen und Familien vorgesehen, welche seitens der Stadt momentan in Hotelzimmern untergebracht werden.

Nach Prüfung verschiedener Flächen im Stadtgebiet soll ein derzeit weitgehend ungenutztes Gewerbegrundstück an der Friedrichstraße 95 zum Obdach umgenutzt werden. Neben der Unterbringung wohnungsloser Menschen soll die auf dem Grundstück vorhandene Gewerbehalle im Bedarfsfall auch als Notunterkunft für Geflüchtete dienen, um etwa eine Nutzung von Turnhallen zu vermeiden. Da das Vorhaben auf Basis der derzeitigen Bebauungsplanfestsetzung als „Gewerbegebiet“ nicht umsetzbar ist, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich. 

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 2753, Gemarkung Kamperbruch, Flur 2 mit einer Größe von ca. 3.900 m². Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden und Westen durch einen Grünzug bzw. ackerbaulich genutzte Flächen auf dem Flurstück 3615, Gemarkung Kamperbruch, Flur 2
  • Im Osten durch die Friedrichstraße
  • Im Süden durch das Flurstück 2832, Gemarkung Kamperbruch, Flur 2, auf dem sich aktuell ein Gerüstbaubetrieb befindet.

Stand des Verfahrens

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Kamp-Lintfort hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB beschlossen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Entwurfsunterlagen vom 01.09. bis 22.09.2023 zur Einsichtnahme im Planungsamt aus. Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte am 24.08.2023 im Amtsblatt Nr. 14/2023 der Stadt Kamp-Lintfort.

Kontaktperson

Herr Sebastian Röttger
Telefon: 02842 / 912-326
E-Mail: sebastian.roettger@kamp-lintfort.de

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Information zur Datenverarbeitung  -Bauleitplanung-

Die Stadt Kamp-Lintfort verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) Ihre personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage und Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und des Datenschutzgesetzes NRW (Art 6 DS-GVO, § 3 DSG NRW).

Das BauGB sieht in § 3 Absatz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplanes zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Verfahren abgeben. Des Weiteren sieht das BauGB in § 3 Abs. 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann. Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, sonstige Erreichbarkeiten) benötigt, um den Umfang der Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Zudem werden die Daten für eine spätere Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme benötigt.

Speicherdauer / Löschungsfrist

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert

Datenübermittlung

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan erhält der Vorhabenträger die Daten in nicht anonymisierter Form, da dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe werden die Daten in nicht anonymisierter Form übermittelt.

Eingehende Stellungnahmen werden regelmäßig in öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse beraten und entschieden. Sie werden in den Gremien in anonymisierter Form aufgeführt. Im Falle einer gerichtlichen Prüfung des Verfahrens erfolgt eine nicht anonymisierte Vorlage der gesamten Verfahrensakte an das zuständige Gericht

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

Kontaktdaten

Verantwortliche Person im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist die Stadt Kamp-Lintfort, Der Bürgermeister, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort oder Email: info@kamp-lintfort.de

Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kamp-Lintfort erreichen Sie unter Tel. 02842/912255,     EMail: datenschutz@kamp-lintfort.de.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Kamp-Lintfort in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf unter Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail an poststelle@ldi.nrw.de richten.  

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Begründung
  • Schalltechnisches Gutachten
  • Bekanntmachung

Informationen

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