Umfrage Kreis Euskirchen Justiz, Inneres und öffentliche Sicherheit

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Bewerbungsformular

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.06.2023 bis 07.07.2023
  • Teilnehmer 60 Teilnehmer
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Quelle: Justiz NRW

Was sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter?

Personen, die als Laienrichter den Berufsrichtern in den Verhandlungen und bei der Urteilsfindung zur Seite stehen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, bringen ihre außer-rechtlichen Erfahrungen und Kenntnisse in den Entscheidungsprozess ein. Dies trägt dazu bei, dass lebensnahe und für die Allgemeinheit verständliche Gerichtsentscheidungen ergehen.

Voraussetzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit?

Wählbar sind Personen, die

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks Aachen haben,
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • nicht gemäß §§ 21 und 22 VwGO vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen sind.

       Hierzu gehören:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen,
  • Mitglieder des Bundestages, des europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft des Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten besorgen sowie
  • Personen die in Vermögensverfall geraten sind.

Dauer?

Die Amtszeit der gewählten Personen beim Verwaltungsgericht Aachen beträgt fünf Jahre (vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028).

Wie wird gewählt?

Die Kreise wirken bei der Wahl in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt sodann der beim Verwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Dies bedeutet naturgemäß, dass nicht jede Bewerbung erfolgreich sein wird.

Aufwandsentschädigung?

Für ihre Tätigkeit erhalten ehrenamtliche Richterinnen und Richter keine Vergütung. Für die Zeitversäumnis, den Verdienstausfall oder sonstige Aufwendungen wird ihnen aber eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz gewährt. Zudem sind sie für ihre Tätigkeit bei Gericht von ihrer Arbeitgeberin bzw. ihrem Arbeitgeber freizustellen.

Fazit

Interesse geweckt?

Bis zum 07. Juli 2023 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über das nachfolgende Kontaktformular bewerben.

Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail (ehrenamtliche-richter@kreis-euskirchen.de) oder auf dem Postweg (Kreis Euskirchen, Rechtsamt, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen) unter Verwendung des Formulars "Bewerbung zum ausdrucken" einreichen.

  • Pflichtangabe
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  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016)
  • Pflichtangabe
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  • Hinweis: Folgende Personen sind vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen: o Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind, o Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben worden ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, o Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen, o Mitglieder des Bundestages, des europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft des Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung, o Richter, o Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, o Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, o Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten besorgen sowie o Personen die in Vermögensverfall geraten sind.
  • Pflichtangabe
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Kontaktperson

Anja Bürsgens

 

Informationen

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