Was sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter?
Personen, die als Laienrichter den Berufsrichtern in den Verhandlungen und bei der Urteilsfindung zur Seite stehen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, bringen ihre außer-rechtlichen Erfahrungen und Kenntnisse in den Entscheidungsprozess ein. Dies trägt dazu bei, dass lebensnahe und für die Allgemeinheit verständliche Gerichtsentscheidungen ergehen.
Voraussetzungen der ehrenamtlichen Tätigkeit?
Wählbar sind Personen, die
Hierzu gehören:
Dauer?
Die Amtszeit der gewählten Personen beim Verwaltungsgericht Aachen beträgt fünf Jahre (vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028).
Wie wird gewählt?
Die Kreise wirken bei der Wahl in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aufstellen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt sodann der beim Verwaltungsgericht zu bildende Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Dies bedeutet naturgemäß, dass nicht jede Bewerbung erfolgreich sein wird.
Aufwandsentschädigung?
Für ihre Tätigkeit erhalten ehrenamtliche Richterinnen und Richter keine Vergütung. Für die Zeitversäumnis, den Verdienstausfall oder sonstige Aufwendungen wird ihnen aber eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz gewährt. Zudem sind sie für ihre Tätigkeit bei Gericht von ihrer Arbeitgeberin bzw. ihrem Arbeitgeber freizustellen.
Interesse geweckt?
Bis zum 07. Juli 2023 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über das nachfolgende Kontaktformular bewerben.
Gerne können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail (ehrenamtliche-richter@kreis-euskirchen.de) oder auf dem Postweg (Kreis Euskirchen, Rechtsamt, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen) unter Verwendung des Formulars "Bewerbung zum ausdrucken" einreichen.
Anja Bürsgens