Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen und
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 folgenden Aufstellungsbeschluss:
und in seiner Sitzung am 18.10.2023 bezüglich der 19. Änderung des Bebauungsplanes 10b (Biesfeld-West) folgenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst:
1. Der Entwurf der 19. Änderung des Bebauungsplanes 10b (Biesfeld-West) wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Es handelt hier um eine bauliche Nachverdichtung in einem bereits erschlossen und bebauten Wohngebiet in Biesfeld. Hierbei soll eine überbaubare Wohnbaufläche für die Realisierung eines Hauses geschaffen werden.
Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.
Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:
09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024.
im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der oben stehenden Frist außerdem im Internet unter:
https://gemeinde-kuerten.de/rathaus/gemeindeentwicklungsplanung/bauleitplanung/ oder
https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/
eingesehen werden.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Planung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Folgende Gutachten / Umweltbezogene Informationen liegen zu der Bauleitplanung vor:
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 19.12.2023 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeinde Kürten
Sachgebiet Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt