Bebauungsplan Gemeinde Kürten Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan 30 (Busch); 12. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.01.2024 bis 10.02.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen und Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 folgenden Aufstellungsbeschluss:

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 30 (Busch) – 12. Änderung wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer überbaubaren Grundstücksfläche zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens. Der räumliche Geltungsbereich der 12. Änderung des Bebauungsplanes 30 ergibt sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
  2. Die 12. Änderung des Bebauungsplanes 30 (Busch) wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

und in seiner Sitzung am 17.08.2023 bezüglich der 12. Änderung des Bebauungsplanes 30 (Busch) folgenden Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst:

1.   Auf Grundlage des vorgestellten Planungsentwurfes wird die frühzeitige Beteiligung der
      Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Busch. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen – verfügt jedoch über keine festgesetzte überbaubare Grund-stücksfläche. Daher ist es notwendig den Bebauungsplan in einem Teilbereich der Parzelle zu ändern.

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024.

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der oben stehenden Frist außerdem im Internet unter:

https://gemeinde-kuerten.de/rathaus/gemeindeentwicklungsplanung/bauleitplanung/ oder

https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/

eingesehen werden.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Planung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an

planungsamt@kuerten.de  

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Folgende Gutachten / Umweltbezogene Informationen liegen zu der Bauleitplanung vor:

    • Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Büro Lomb, Bonn 21.06, zur Überbauung einer Wiesenbrache mit Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt / Informationen zur Umweltprüfung, zum Artenschutz und zu Lebensraum-/ Biotopstrukturen
    • Hydrogeologische Untersuchung zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen, Büro Slach und Partner, Wipperfürth, Juni 2022

Kürten, den 19.12.2023                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Kürten

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Versickerungsuntersuchung
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Informationen

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