Die Gemeinde Kürten weist darauf hin, dass der Klima-, Umwelt- und Zukunftsausschuss am 31.01.2024 beschlossen hat, dass die für die Fortführung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kürten erforderlichen Verfahrensschritte samt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG auf dem Weg gebracht werden.
Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder fortzuführen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionpläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkaten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Seit 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen und verpflichten anzuwendenden Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Durch die Harmonisierung ist es zu Änderungen in den deutschen Berechnungsverfahren gekommen, so dass die neuen Lärmkarten nicht mit den Ergebnissen der 3. Runde vergleichbar sind. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr Personen in den von der Kartierung erfassten Bereichen oder größere Flächen ausgewiesen - obwohl sich die Lärmsituation (z.B. Verkehrsmenge, Geschwindigkeiten, Bebauung) nicht wesentlich änderte oder obwohl sogar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden. Für die Gemeinde Kürten besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 den Lärmaktionsplan für die betroffenen Straßenabschnitte fortzuschreiben.
Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Dazu liegen die Lärmkarten in der Zeit vom 14. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten, Altes Rathaus Zimmer 13, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind:
Montag 08:00 – 12:00 Dienstag 08:00 – 12:00 Mittwoch Geschlossen Donnerstag 08:00 – 12:00 14:00 – 18:00 Freitag 08:00 – 12:00
Besonderer Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach Terminabsprache unter 02268 / 939-166 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter https://gemeinde-kuerten.de/rathaus/gemeindeentwicklungsplanung/bauleitplanung/offenlegung- bauleitplanung/ eingesehen werden.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten, Altes Rathaus, Zimmer 13, vorzugsweise per E-Mail an herberholz@kuerten.de vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Kürten, den 07.02.2024 Willi Heider Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt
planungsamt@kuerten.de