Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen und
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 folgenden Aufstellungsbeschluss:
und in seiner Sitzung 01.02.2024 bezüglich der 11. Änderung des Bebauungsplanes 3/1 (Eichhof) folgenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst:
Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier eine überbaubare Grundstücksfläche aus, die bei späteren Anbauten überschritten wurde. U. a wurde bis auf die Nachbargrenze gebaut. Dies ist zwar baurechtlich zulässig, aber in diesem Fall eben nicht vom Planungsrecht abgedeckt.
In Abstimmung mit dem Kreisbauamt wird nun angestrebt, das Baufenster entsprechend zu erweitern. Um dem angrenzenden Nachbarn ebenso diese Möglichkeit zu schaffen bis an die Grenze zu bauen, werden beide Baufenster verbunden. Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.
Den Planbereich entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Übersichtsplan.
Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:
26.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024.
im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der oben stehenden Frist außerdem im Internet unter:
https://gemeinde-kuerten.de/rathaus/gemeindeentwicklungsplanung/bauleitplanung/ oder
https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/
eingesehen werden.
Gemeinde Kürten
Gemeindeentwicklungsplanung & Umwelt