Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 003/I Eichhof - 11. Änderung

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 19.03.2024 bis 01.05.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen und

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 folgenden Aufstellungsbeschluss:

  1. Die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes 3/1 (Eichhof) wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Legalisierung von Gebäudeteilen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/1 ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

und in seiner Sitzung 01.02.2024 bezüglich der 11. Änderung des Bebauungsplanes 3/1 (Eichhof) folgenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst:

  1. Der Bebauungsplanentwurf 3/1 (Eichhof)- 11. Änderung wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
  2. Das Planverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) wird abgesehen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier eine überbaubare Grundstücksfläche aus, die bei späteren Anbauten überschritten wurde. U. a wurde bis auf die Nachbargrenze gebaut. Dies ist zwar baurechtlich zulässig, aber in diesem Fall eben nicht vom Planungsrecht abgedeckt.

In Abstimmung mit dem Kreisbauamt wird nun angestrebt, das Baufenster entsprechend zu erweitern. Um dem angrenzenden Nachbarn ebenso diese Möglichkeit zu schaffen bis an die Grenze zu bauen, werden beide Baufenster verbunden. Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.

Den Planbereich entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Übersichtsplan.

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

26.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024.

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:  08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der oben stehenden Frist außerdem im Internet unter:

https://gemeinde-kuerten.de/rathaus/gemeindeentwicklungsplanung/bauleitplanung/ oder

https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/

eingesehen werden.

Kontaktperson

Gemeinde Kürten

Gemeindeentwicklungsplanung & Umwelt

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Bebauungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten

Informationen

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