Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Entwurf der 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes 107 (Dürscheider Feld) wird gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.“
Die Erschließungsgesellschaft mbH der Gemeinde Kürten beabsichtigt auf der derzeitig durch eine Baumschule genutzten Fläche, entlang der Straße „Kirchberg“, eine Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern zu entwickeln, um einen Teil der aktuell in Kürten bestehenden und weiterhin prognostizierten Wohnraumnachfrage zu befriedigen. Dadurch besteht die Möglichkeit die Ortslage entlang der Straße „Kirchberg“ städtebaulich abzurunden und die Lücke zwischen den Hausnummern 30b und 36 zu schließen. Der Bereich entlang der Straße „Kirchberg“ ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich des direkt angrenzenden Bebauungsplans 107 (Im Dürscheider Feld) und ist gegenwärtig dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Zur Umsetzung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ist daher eine Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 107 erforderlich.
Der Planentwurf sowie Begründung mit Umweltbericht und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:
17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024
im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Die oben genannten Planentwürfe mit den dazugehörigen Begründungen können in der oben stehenden Frist außerdem im Internet unter https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/ eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Biotopstrukturen
Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:
Immissionen
Umwelt
Umweltbericht
Boden
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 07.06.2024 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt