Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 30 Busch - 12. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.06.2024 bis 27.07.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen und

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 folgenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst:

  1. Der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes 30 (Busch) wird gemäß § 3 Abs.  sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Busch. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen – verfügt jedoch über keine festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche. Daher ist es notwendig den Bebauungsplan in einem Teilbereich der Parzelle zu ändern.

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024.

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der genannten Frist außerdem im Internet unter:

https://gemeinde-kuerten.de/rathaus/gemeindeentwicklungsplanung/bauleitplanung/ oder

https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/

eingesehen werden.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Planung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Folgende Gutachten / Umweltbezogene Informationen liegen zu der Bauleitplanung vor:

    • Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Büro Lomb, Bonn 21.06.23 zur Überbauung einer Wiesenbrache mit Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt / Informationen zur Umweltprüfung, zum Artenschutz und zu Lebensraum-/ Biotopstrukturen
    • Hydrogeologische Untersuchung zur Versickerung von Niederschlagsabflüssen, Büro Slach und Partner, Wipperfürth, Juni 2022

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 17.06.2024                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Kürten

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

Gegenstände

Übersicht
  • Lageplan
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Fachgutachten

Informationen

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