Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 31 Weiden, 6. Änderung

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 05.10.2024 bis 10.11.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 bezüglich des Bebauungsplan 31 (Weiden) - 6. Änderung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes 31 (Weiden) wird gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31 und befindet sich an dem Wendehammer der Straße „Stockbergergasse” im Ortsteil Weiden. Das Grundstück ist mit einer Kindertagesstätte bebaut, deren Grundstück, Gemarkung Kürten, Flur 5, Flurstück 356, den Geltungsbereich der Änderung darstellt. Auf dem Grundstück befindet sich eine dauerhaft genehmigte Kindertagessstätte. Diese Kindertagessstätte wurde in der Vergangenheit durch eine bauliche Erweiterung vergrößert. Die bauliche Erweiterung wurde planungsrechtliche durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglicht, die aber zeitlich befristet gültig war. Hintergrund war, dass bedingt durch einen geburtenstarken Jahrgang ein erhöhter Betreuungsaufwand in der Kindertagessstätte erforderlich wurde. In der Annahme, der Betreuungsaufwand würde danach sinken und die provisorischen Erweiterung der Kindertagessstätte könne zurückgebaut werden, wurde die Befreiung befristet ausgesprochen.

Allerdings zeigte es sich, dass der Betreuungsaufwand konstant blieb, wodurch auch die bauliche Erweiterung permanent gebraucht und entsprechend baurechtlich legalisiert werden muss.

Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem realisierten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 6. Änderung entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der Änderung werden Baugrenzen korrigiert. Hierbei wird die südlichen Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die vormals temporär genehmigte Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und dauerhaft genehmigt werden kann.

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes 31 (Weiden) wird somit im beschleunigten Verfahren i. S. d. § 13a BauGB durchgeführt. Dabei werden die Verfahrensvereinfachungen des § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB angewendet: Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monitoring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden jedoch in die Abwägung eingestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde am 01.06.2023 im Bau- und Planungsausschuss beschlossen.

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der oben stehenden Frist außerdem im Internet unter https://www.kuerten.de/politik-verwaltung/planen-umwelt/aktuelle-planverfahren/ eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Folgende Gutachten liegen zu der Bauleitplanung vor:

  • Planungsamt Kürten: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASP Stufe I) zum Bebauungsplan 31 (Weiden) - 6. Änderung

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 25.09.2024                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt

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