Bebauungsplan Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan 121 (Altensaal)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2025 bis 04.03.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst:

„Der Entwurf des Bebauungsplanes 121 (Altensaal) wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.“

Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche soll im Rahmen einer Nachverdichtung einer Mischgebietsnutzung zugeführt werden. Als Nutzungsformen sind insbesondere Wohngebäude und nicht störende Gewerbe- und Handwerksbetriebe vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst mehrere Grundstücke zwischen der Kölner Straße, dem Hachenberger Weg und der Biesfelder Straße im Ortsteil Altensaal.

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der genannten Frist außerdem im Internet unter:

https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

eingesehen werden.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Planung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Folgende Schutzgüter werden tangiert:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Flächenverbrauch
    • Informationen zur Flächeninanspruchnahme und Nachverdichtung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
    • Informationen zum Landschaftsplan sowie zu Schutzgebieten
    • Informationen zur Wertigkeit, Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsbilds
    • Informationen zur Biotopstruktur
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, Gesundheit, Bevölkerung
    • Informationen zum Immissionsschutz sowie zu Maßnahmen zum Schallschutz
    • Auswirkungen auf Bevölkerung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft
    • Informationen zur- Kalt-/ Frischluftentstehung
    • Informationen zu klimatischen Auswirkungen
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
    • Informationen zur Umweltprüfung, zum Artenschutz und zu Lebensraum-/

Biotopstrukturen

    • Informationen zu allgemeindienenden Vermeidungs-, Verminderungs- und Ersatzmaßnahmen
    • Informationen zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
    • Informationen zu Altlasten und Bodensanierung, zur Schutzwürdigkeit der Böden, zur Versiegelung, zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    • Informationen zu Grundwasser und Wasserschutz
    • Informationen zur Ver- und Entsorgung

Folgende Gutachten / Umweltbezogene Informationen liegen zu der Bauleitplanung vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan 121 „Altensaal“, Gemeinde Kürten – Büro Ute Lomb, Bonn 08.10.2024
  • Schalltechnisches Prognosegutachten, Erweiterung Bebauungsplan „Biesfelder Straße-

Hachenberger Weg – Altensaal“ in Kürten-Bechen, Projekt-Nr.: 21266, GRANER+PARTNER INGENIEURE, Bergisch-Gladbach, 08.11.2021

  • Hydrogeologisches Gutachten, Bebauungsplan Nr. 121 Altensaal, Versickerungsversuche zur Beurteilung der Möglichkeit für eine Niederschlagswasserversickerung, Gemeinde Kürten, Gemarkung Bechen, Flur 23, Flurstücke 60, 70, Projekt-Nr.22120900, Bearb.: Dipl. Geol. K.-U. Reitz, GEOCONSULT, Beratende Ingenieure und Geologen, Bergisch-Gladbach, 14.12.2023
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1, Bebauungsplan Nr. 121 Altensaal, Gemeinde Kürten, Dipl. Geogr. Ute Lomb, Bonn, 08.10.2024
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bebauungsplan Nr. 121 Altensaal, Gemeinde Kürten, Dipl. Geogr. Ute Lomb, Bonn, 08.10.2024 

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 17.01.2025                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

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