Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst:
„Der Entwurf des Bebauungsplanes 121 (Altensaal) wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.“
Eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche soll im Rahmen einer Nachverdichtung einer Mischgebietsnutzung zugeführt werden. Als Nutzungsformen sind insbesondere Wohngebäude und nicht störende Gewerbe- und Handwerksbetriebe vorgesehen. Der Geltungsbereich umfasst mehrere Grundstücke zwischen der Kölner Straße, dem Hachenberger Weg und der Biesfelder Straße im Ortsteil Altensaal.
Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:
31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025
im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der genannten Frist außerdem im Internet unter:
https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
eingesehen werden.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Planung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Folgende Schutzgüter werden tangiert:
Biotopstrukturen
Folgende Gutachten / Umweltbezogene Informationen liegen zu der Bauleitplanung vor:
Hachenberger Weg – Altensaal“ in Kürten-Bechen, Projekt-Nr.: 21266, GRANER+PARTNER INGENIEURE, Bergisch-Gladbach, 08.11.2021
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 17.01.2025 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt