Flächennutzungsplan Gemeinde Kürten Frühzeitige Beteiligung

Flächennutzungsplan 19. Änderung (Buchholzberg)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2025 bis 04.03.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst:

  1. „Auf Grundlage der vorgestellten Planungsentwürfe wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan 124 (Buchholzberg) beschlossen.“

Die Planung möchte die vorhandene Nutzung (Lagerhalle und Galabaubetrieb) legalisieren. Dies geht mit einer Flächennutzungsplanänderung einher. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich der Ortschaft Dürscheid.

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:

 31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Der oben genannte Planentwurf sowie Begründung mit den dazugehörigen umweltbezogenen Informationen können in der genannten Frist außerdem im Internet unter:

https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

eingesehen werden.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Planung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Folgende Gutachten / Umweltbezogene Informationen liegen zu der Bauleitplanung vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan 124 und 19. FNP Änderung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan 124 und zur 19. FNP – Änderung, November 2024– Büro Mestermann, Warstein;

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 17.01.2025                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

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