Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Bebauungsplan 99 Dorpe – Südost – 2. Änderung: Frühzeitige Beteiligung
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 99 (Dorpe – Südost) - 2.Änderung wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Optimierung der Bebauungsmöglichkeit eines Wohnbaugrundstückes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes 99 (Dorpe – Südost) wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
3. Auf Grundlage des vorgestellten Planungsentwurfes wird die frühzeitige Beteiligungder Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das ca. 1.000 m² große Plangebiet liegt am östlichen Rand der Ortslage Dorpe und befindet sich aktuell im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 99 (Dorpe-Südost). Die Fläche des Änderungsbereichs ist aktuell unbebaut. Der Geltungsbereich liegt unmittelbar südlich eines mit einem Doppelhaus bebauten Wohngrundstücks. Südlich des Plangebiets erstreckt sich ein mit 6 freistehenden Einfamilienhäusern geplantes Neubaugebiet (Bebauungsplan 99-1. Änderung).
Der Eigentümer beabsichtigt die Errichtung eines Doppelhauses mit Senkrechtstellplätzen in ausreichender Anzahl vor dem Gebäude. Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,3 und einer 14,0 m tiefen überbaubaren Grundstücksfläche, die in einem Abstand von 3,0 m zur Erschließungsstraße festgesetzt wurde aus. Die festgesetzte GRZ sowie die Lage der überbaubaren Grundstücksfläche lassen das von Eigentümer geplante Vorhaben nicht zu. Daher soll im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplans analog zur ersten Änderung des Bebauungsplanes die GRZ auf 0,4 erhöht werden. Zudem soll die überbaubare Grundstücksfläche um 4,0 m nach Osten verschoben werden.
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom:
31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025
im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter:
https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Biotopstrukturen
Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:
Boden
Immissionen
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 16.01.2025 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt