Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Bebauungsplan 102 (Nahversorgung Kürten): Offenlage
10. Flächennutzungsplanänderung: Offenlage
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
„1. Der Entwurf des Bebauungsplanes 102 (Nahversorgung Kürten) wird gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt.“
„2. Der Entwurf der 10. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Der Geltungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt.“
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 102 und parallel der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, das bestehende Nahversorgungszentrum am östlichen Ortsausgang des Ortsteils Kürtens zu erweitern. Es ist ein Ersatzneubau des REWE-Marktes (1.700 m²) sowie ein Neubau eines Drogeriemarktes (700m²) vorgesehen. Zwischen den neu zu errichtenden Gebäuden ist eine Stellplatzanlage mit 100 Stellplätzen geplant.
Die Planentwürfe sowie Begründungen mit Umweltberichten und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom:
31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025
im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter
https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Biotopstrukturen
Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:
Artenschutz
Boden
Hochwasser/ Niederschlagswasser/ Entwässerung
Immissionen
Klima
Mensch
Umwelt
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 16.01.2025 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt