Außenbereichssatzung Gemeinde Kürten Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung Haasbach

  • Status Beendet
  • Zeitraum 31.01.2025 bis 04.03.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Außenbereichssatzung Haasbach: Offenlage

Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 26.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Hiermit wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung die Aufstellung und Offenlage der Außenbereichssatzung „Haasbach“ gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Satzung besteht aus einer Planzeichnung und dem Satzungstext. Ihr ist eine Begründung beigefügt.
  2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Haasbach“ wird gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

Der Bau- und Planungsausschuss ist in seiner Sitzung am 26.04.2024 dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Haasbach gefolgt. Die Außenbereichssatzung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, für die vorhandenen Gebäude langfristig eine bessere Perspektive für die bauliche Nutzung zu erreichen und für den Bereich Haasbach planungsrechtliche Klarheit zu schaffen.

Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom:

31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025

im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag:       08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag:                                      08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

öffentlich aus.

Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter:

https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren

eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.

Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.

Hinweise:

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.

Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:

  • Auswirkungen auf das Schutzgut Flächenverbrauch
    • Informationen zur Flächeninanspruchnahme und Nachverdichtung
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
    • Informationen zum Landschaftsplan sowie zu Schutzgebieten
    • Informationen zur Wertigkeit, Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsbilds
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
    • Informationen zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Boden
    • Informationen zu Altlasten und Bodensanierung, zur Schutzwürdigkeit der Böden, zur Versiegelung, zur Eingriffsregelung und zum Kompensationsbedarf
  • Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser
    • Informationen zur Niederschlagswasserbeseitigung
    • Informationen zur Ver- und Entsorgung

Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Kürten, den 16.01.2025                                                                                Willi Heider

                                                                                                                      Bürgermeister

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