Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen
Außenbereichssatzung Kohlgrube: Offenlage
Der Bau- und Planungsausschuss des Rates der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Bau- und Planungsausschuss ist in seiner Sitzung am 01.10.2023 dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortslage Kohlgrube gefolgt. Die Außenbereichssatzung verfolgt im Wesentlichen das Ziel, für die vorhandenen Gebäude langfristig eine bessere Perspektive für die bauliche Nutzung zu erreichen und für den Bereich Kohlgrube planungsrechtliche Klarheit zu schaffen.
Im Zuge der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, liegen die Planentwürfe in der Zeit vom:
31.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025
im Rathaus der Gemeinde Kürten beim Stab für Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Die oben genannten Planentwürfe können in der obenstehenden Frist außerdem im Internet unter:
https://www.kuerten.de/aktuelle-planverfahren
eingesehen werden. Bei Bedarf werden Ihnen die Unterlagen auch in analoger Form zugeschickt.
Während der oben genannten Fristen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder per Email vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten. Stellungnahmen per Email bitte an planungsamt@kuerten.de.
Hinweise:
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können wie vorstehend angegeben eingesehen werden.
Es liegen umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten, dem Umweltbericht und Stellungnahmen zu folgenden Themen vor:
Folgende Gutachten liegen zu den Bauleitplanungen vor:
Artenschutz
Nach den oben angegebenen Fristen abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Abschluss der Beteiligungen prüft der Rat der Gemeinde Kürten die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.
Kürten, den 16.01.2025 Willi Heider
Bürgermeister
Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt