Übersicht der Bürgerbeteiligungen im Kontext Umgebungslärm

Suchen Sie gezielt nach Beteiligungsverfahren zur Lärmaktionsplanung in Ihrer Region, indem Sie die Liste durchsuchen oder die Karte öffnen. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“.

  Beteiligungen

Verfahren Gemeinde Wickede (Ruhr) Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Wickede (Ruhr)

Seit dem Jahr 2002 ist es Ziel der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen zu schützen. Dazu wurde die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Deutschland geschah dies im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), speziell in dessen § 47d.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.05.2024 bis 10.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Kleve Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kleve - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 19.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Mängelmelder Gemeinde Alfter Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Alfter, 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 29.05.2024
  • Meldungen 1 Meldung
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen
Verfahren Stadt Bornheim Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bornheim - 2.Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Mängelmelder Gemeinde Ostbevern Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Ostbevern

[Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.]

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 25.04.2024 bis 17.05.2024
  • Meldungen 0 Meldungen
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen
Verfahren Stadt Bocholt Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bocholt - Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt vor. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 22.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Mängelmelder Gemeinde Rödinghausen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Rödinghausen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggfs. zu überarbeiten.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Phasen. In der vom 18.04.2024 - 21.05.2024 laufenden zweiten Phase haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Rödinghausen einzusehen und hierzu Stellung zu nehmen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.04.2024 bis 21.05.2024
  • Meldungen 0 Meldungen
Verfahren Stadt Bad Honnef Verkehr und Mobilität
  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.04.2024 bis 17.05.2024
Mängelmelder Stadt Kierspe Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kierspe

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Grundlage der ersten Phase sind die aktualisierten Lärmkarten sowie vorhandene Lärmaktionspläne. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.04.2024 bis 30.05.2024
  • Meldungen 0 Meldungen
  • Kommentare 0 Kommentare
  • Bewertungen 0 Bewertungen
Verfahren Stadt Warstein Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Warstein - Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Mit Servicekonto.NRW anmelden
Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.