Übersicht der Bürgerbeteiligungen im Kontext Umgebungslärm

Suchen Sie gezielt nach Beteiligungsverfahren zur Lärmaktionsplanung in Ihrer Region, indem Sie die Liste durchsuchen oder die Karte öffnen. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“.

  Beteiligungen

Verfahren Gemeinde Ostbevern Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Ostbevern - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 16.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Ahlen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Ahlen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.07.2024 bis 15.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Freudenberg Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Freudenberg - Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 01.07.2024 bis 02.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Lünen Verkehr und Mobilität

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV der Stadt Lünen

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet Kommunen, die durch Straßenlärm belastet sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen und diesen alle fünf Jahre zu überprüfen. Dieser Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV stellt die Fortschreibung des 2020 in Kraft getretenen Lärmaktionsplans Stufe III dar.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.06.2024 bis 07.08.2024
  • Stellungnahmen 72 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Xanten Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Xanten - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.06.2024 bis 22.07.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Oer-Erkenschwick Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Oer-Erkenschwick - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.06.2024 bis 16.07.2024
  • Stellungnahmen 11 Stellungnahmen
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