Übersicht der Bürgerbeteiligungen im Kontext Umgebungslärm

Suchen Sie gezielt nach Beteiligungsverfahren zur Lärmaktionsplanung in Ihrer Region, indem Sie die Liste durchsuchen oder die Karte öffnen. Abgeschlossene Beteiligungsverfahren finden Sie unter „Beendete Beteiligungen“.

  Beteiligungen

Verfahren Stadt Halver Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Halver - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In dieser zweiten Phase, vom 16.05.2024 bis 17.06.2024 einschließlich haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Halver einzusehen und hierzu Stellung zu nehmen. 

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 16.05.2024 bis 17.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Gemeinde Wickede (Ruhr) Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Wickede (Ruhr)

Seit dem Jahr 2002 ist es Ziel der Europäischen Gemeinschaft (EG), die Menschen vor schädlichen Lärmeinflüssen zu schützen. Dazu wurde die „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (kurz: EU-Umgebungslärmrichtlinie) erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste. In Deutschland geschah dies im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), speziell in dessen § 47d.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.05.2024 bis 10.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Gemeinde Saerbeck Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Saerbeck - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.05.2024 bis 13.06.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Kleve Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kleve - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.05.2024 bis 19.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Bornheim Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bornheim - 2.Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 30.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Bocholt Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Bocholt - Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt vor. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 22.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Bad Honnef Verkehr und Mobilität
  • Status Aktiv
  • Zeitraum 16.04.2024 bis 17.05.2024
Verfahren Stadt Warstein Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Warstein - Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Geilenkirchen Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Geilenkirchen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind zur Regelung von Lärmproblemen oder Lärmauswirkungen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen oder vorhandene Lärmaktionspläne zu überprüfen.

Hierbei wird die Öffentlichkeit beteiligt, dies erfolgt in der Regel zweistufig. Die erste Phase erfolgte vom 01.12.2023 bis 05.01.2024. In der aktuell laufenden zweiten Phase haben Sie die Möglichkeit, den Entwurf zum Lärmaktionsplan einzusehen und sich durch Ihre Stellungnahme und ggf. Hinweise weiter einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.04.2024 bis 24.05.2024
  • Stellungnahmen 19 Stellungnahmen
Verfahren Stadt Troisdorf Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Troisdorf - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen alle 5 Jahre Lärmaktionspläne erstellt oder vorhandene Pläne überprüft werden, um Lärmprobleme und ihre Auswirkungen zu regulieren.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Regel in zwei Phasen. In der zweiten Phase basiert die Beteiligung auf dem Entwurf des Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit wird dazu aufgefordert, beispielsweise lokale Lärmprobleme zu benennen oder Vorschläge für Maßnahmen zur Lärmreduzierung einzubringen.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 04.04.2024 bis 19.05.2024
  • Stellungnahmen 7 Stellungnahmen
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