Raumordnungs-/Bauleitplan Blütenstadt Leichlingen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 96 "Erschließung Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.12.2022 bis 01.02.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans Nr. 96 „Erschließung Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße“ gemäß § 4a (3) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB

Der Rat der Blütenstadt Leichlingen (Rheinland) hat in seiner Sitzung am 29.9.2022 die erneute Offenlage des Bebauungsplans Nr. 96 „Erschließung Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße“ gemäß § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Damit werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beteiligt.

Zuvor hat der Rat der Blütenstadt Leichlingen (Rheinland) beschlossen, dass:

  1. der Beschluss der erneuten Offenlage vom 24.11.2016 (s. Vorlage Nr. 61-4/2016-1) formell aufgehoben werden soll;
  2. das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 96 „Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße“ auf die Fläche der Erschließung verkleinert wird (s. Grafik);
  3. der Name des Bebauungsplanes zu „Erschließung Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße“ geändert werden soll;
  4. der Bebauungsplan Nr. 96 „Erschließung Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird. Die Verwaltung wurde entsprechend beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung nach § 13a (4) BauGB zu veranlassen.

Hierbei wird § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB angewendet, wonach auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einen Umweltbericht nach § 2a BauGB und auf die Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verzichtet wird.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die geordnete öffentliche Erschließung und Durchwegung des ehemaligen Firmengeländes. Die Aufstellung des verkleinerten Plangebietes zielt insofern lediglich auf die Verwirklichung eines Infrastrukturvorhabens in einem bestehenden Bebauungszusammenhang.

Das Plangebiet liegt im Westen von Leichlingen, ca. 1.000 m Luftlinie vom Ortsmittelpunkt entfernt, zwischen Hochstraße und Moltkestraße in der Gemarkung Leichlingen, Flur 65. Es umfasst eine Fläche von ca. 2.500 m², die sich aus den folgenden Teilflächen (alle in Gemarkung Leichlingen, Flur 65) zusammensetzt:

  • das Flurstück 931,
  • eine Teilfläche von ca. 200 m² aus dem Flurstück 948,
  • eine Teilfläche von ca. 4 m² aus dem Flurstück 937.

Der Geltungsbereich umfasst damit lediglich den Erschließungsbereich des Gewerbeparks Hochstraße/ Moltkestraße, während zu Beginn des Aufstellungsverfahrens der gesamte Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße Bestandteil des Bebauungsplanes war.


Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 96 „Erschließung Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße“ wird einschließlich des Entwurfs der Begründung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen bzw. gutachterlichen Stellungnahmen in der Zeit vom

15. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Februar 2023

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Foyer der Verwaltungsnebenstelle der Blütenstadt Leichlingen (Rheinland), Am Schulbusch 16, 42799 Leichlingen, während der Dienststunden:

  • montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16 Uhr sowie
  • freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr.

Unter Einhaltung der aufgrund der COVID 19-Pandemie geltenden Abstands- und Hygieneregelungen liegen die Planunterlagen ab dem 15.12.2022 im Eingangsbereich des Gebäudes aus.

Die Unterlagen werden zudem gemäß § 4a (4) BauGB ab dem 15.12.2022 ins Internet eingestellt und werden über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ zugänglich gemacht: https://beteiligung.nrw.de/portal/leichlingen/beteiligung/themen/1001908

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen über das Beteiligungsportal, per E-Mail (stadtplanung@leichlingen.de) oder schriftlich (Stadt Leichlingen, Amt 61 Stadtplanung, 42799 Leichlingen) abgegeben werden. Möchten Sie eine Niederschrift Ihrer (mündlichen) Stellungnahme anfertigen lassen, ist eine telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer 02175/992-367 erforderlich.

Stellungnahmen können nur zum neuen Plangebiet und den darin vorgenommenen Änderungen abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (Präklusion nach § 4a Abs. 6 BauGB).

 

Erklärung

Der Offenlagebeschluss für die erneute Offenlage nach § 4a (3) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Verfahren des Bebauungsplans Nr. 96 „Erschließung Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 

Hinweise

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), kann eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GONW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines halben Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  2. die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. 

Übereinstimmungsbestätigung/ Bekanntmachungsanordnung gemäß § 2 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO)

Der vorstehende Beschluss zur erneuten Offenlage nach § 4a (3) BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96 „Erschließung Gewerbepark Hochstraße/ Moltkestraße“ stimmt mit dem Beschluss des Rates der Blütenstadt Leichlingen (Rheinland) vom 29.9.2022 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen.

Leichlingen, den 07.12.2022

gez. Frank Steffes
Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Miriam Jahn
Stadtplanungsamt
Am Schulbusch 16
42799 Leichlingen

miriam.jahn@leichlingen.de
02175/992-367
 

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