Umfrage Alte Hansestadt Lemgo Verkehr und Mobilität

Kanal- und Straßenausbau Pöppelbreite

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 19.05.2024
  • Teilnehmer 3 Teilnehmer
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Beschluss des Bauprogramms

Nach erfolgter Anliegerbeteiligung steht nun mit dem Beschluss des Bauprogramms der nächste Schritt an. Dazu wird die Planung am 18.06.2024 der Politik im zuständigen Verkehrsausschuss vorgestellt. Dort werden auch die eingegangenen Stellungnahmen der Anwohner thematisiert. Neben einigen Verständnisfragen sind folgende Aspekte angemerkt/ angefragt worden:

1) Welche Kosten entstehen? Wie ist das Vorgehen in Bezug auf die Kontrollschächte?

Eine Beitragserhebung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Straßenbau erfolgt aufgrund der im Februar 2024 geänderten Gesetzeslage nicht mehr. Auch die Kosten für evtl. Angleichungsarbeiten im Zufahrtsbereich werden von der Stadt übernommen. Jedoch können Kosten im Zusammenhang mit der Sanierung bzw. dem Neubau des Kontrollschachtes entstehen (siehe auch Punkt 2)

2) Sind Arbeiten auf dem Grundstück erforderlich?

Im Zuge der Erneuerung des Hauptkanals in der Straße ist für jedes Grundstück ein Kontrollschacht nachzuweisen. Entweder ist ein neuer Schacht zu setzen, falls bisher kein Übergabeschacht vorhanden ist, oder der vorhandene Schacht ist nach bestimmten Kriterien zu sanieren. Was genau zu tun ist, wird im Vorfeld mit den einzelnen Grundstückseigentümern besprochen. Die Ausführung kann durch die Baufirma für den Straßen- und Kanalbau erfolgen oder durch eine andere Firma. Die Beauftragung erfolgt durch den Grundstückseigentümer. Auch ein gemeinsamer Auftrag mehrere Eigentümer ist möglich. Die Kosten tragen die Grundstückseigentümer. Bei Fragen zu diesem Thema stehen die Kollegen der Grundstücksentwässerung gerne zur Verfügung.

Auch im Zuge evtl. zu sanierender Hausanschlüsse der Versorgungsleitungen können bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück erforderlich werden. Hierfür sind die Stadtwerke Lemgo Ansprechpartner.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Zufahrt höhenmäßig angepasst werden muss (erfolgt in Abstimmung mit dem Eigentümer zu Lasten der Stadt durch die Baufirma) oder Hecken/ Zäune entlang der Straßengrenze zurückgeschnitten oder entfernt werden müssen - je nach dem wie die Grenze verläuft. Diese Arbeiten sind vom Eigentümer vorzunehmen. Sollten die Arbeiten erforderlich werden, erfolgt im Vorfeld ein Abstimmungsgespräch.

3) Welche Bepflanzung ist für die Grünbeete vorgesehen?

Einen Pflanzplan gibt es derzeit noch nicht. In der Regel kommen kleinkronige, klimaresistente Bäume zum Einsatz. In Einzelnfällen kann die Bepflanzung mit dem Grundstückseigentümer erfolgen - insbesondere dann, wenn der Eigentümer eine sog. Baumpatenschaft übernimmt.

4) Welche Kosten entstehen im Zuge des geplanten Grunderwerbs?

Grunderwerb ist bei den Grundstücken auf der Südseite der Straße erforderlich. Alle betroffenen Eigentümer haben in der Zwischenzeit ein Angebot erhalten. Erste Gespräche verliefen positiv.

5) Kann die Pöppelbreite als verkehrsberuhigter Bereich (VB) beschildert werden?

Die Planung orientiert sich an der Ausführung in der Krummen Straße. 

Bei Beschilderung der Pöppelbreite als VB würde die rechts-vor-links-Situation an der Wsaserfurche und Ewerbeckstraße entfallen, was aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend ist.

Durch den Ausbau ändert sich die Gesamtsituation in der Pöppelbreite (schmale Fahrbahn, versetzte Grünbeete und Stellplätze), was voraussichtlich zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beiträgt. Das allgemeine Verkehrsaufkommen ist vergleichsweise gering. Nach Einschätzung der Verwaltung wird der geplante Ausbau aus verkehrstechnischer Sicht gut funktionieren. 

6) Kann die Situation rund um die Glascontainer in der Ewerbeckstraße mit betrachtet werden (Parkprobleme)?

In den kommenden Jahren steht auch die Ewerbeckstraße für einen Kanal- und Straßenausbau im Fokus. In diesem Zuge kann die Situation näher betrachtet werden. 

Die Problematik hinsichtlich falsch parkender Autos wird seitens der Verkehrsbehörde überprüft.

Eine Überarbeitung der Entwurfsplanung hat sich aus den Stellungnahmen nicht ergeben. Der Entwurf wird der Politik in unveränderter Form vorgestellt.

Die Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2024 ist öffentlich. Sie beginnt um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses.

Anliegerbeteiligung

Die Stadt Lemgo plant in 2025 Kanal- und Straßenbauarbeiten in der Pöppelbreite vorzunehmen. Dazu erfolgt nun die Beteiligung der Grundstückseigentümer/ Anwohner. In der Zeit vom 22.04.2024 bis einschließlich 19.05.2024 besteht die Möglichkeit Anregungen, Wünsche und Fragen zu der Entwurfsplanung an die Verwaltung zu richten. Dies kann über das folgende Formular oder per Email oder Post erfolgen. Es können auch Gesprächstermine telefonisch vereinbart werden. Die Ansprechpartner sind am Ende der Präsentation zu finden, die neben Lageplan, Ausbauquerschnitt und Kanalplanung oben links unter "Gegenstände" bereitgestellt sind. 

  • Pflichtangabe
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  • Bitte geben Sie eine Emailadresse für evtl Rückfragen ein.
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  • Bitte geben Sie an, bei welchem Grundstück Sie Eigentümer/ Anwohner sind.
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  • Hier können Sie ihre Anmerkungen, Fragen und Wünsche zur Baumaßnahme eintragen.

Kontaktperson

Straßen und Entwässerung Lemgo

Frau Rasche

Heustraße 36-38

32657 Lemgo

Email: s.rasche@lemgo.de

Tel: 05261/ 213- 494

Datenschutzerklärung

Informationsblatt nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
bei der Alten Hansestadt Lemgo im Zuge der Anliegerbeteiligung bei Kanal- und Straßenbaumaßnahmen

hier: Pöppelbreite

Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese stärkt die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für die Alte Hansestadt Lemgo von besonderer Bedeutung. Hiermit kommen wir Ihrem Informationsanspruch nach und teilen Ihnen folgendes mit:

Verantwortliche/r:

Alte Hansestadt Lemgo
vertreten durch den/die Bürgermeister/in
Marktplatz 1 
32657 Lemgo

Tel.: 0 52 61 - 21 30 
Fax: 0 52 61 - 21 32 15 
E-Mail: info@lemgo.de

Straßen und Entwässerung Lemgo

Datenschutzbeauftragte/r:

Die Datenschutzbeauftragte der Alten Hansestadt Lemgo
- persönlich -
Ostwestfalen-Lippe-IT 
Am Lindenhaus 19 
32657 Lemgo 
Deutschland

Tel.: +49 52 61 252-533 
E-Mail: datenschutz@lemgo.de 
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Die Alte Hansestadt Lemgo verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Anliegerbeteiligung bei Kanal- und Straßenbaumaßnahmen.

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Straßen und Entwässerung Lemgo zur Kontaktaufnahme bzgl. der Eingaben zur Baumaßnahme.

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte ist nicht vorgesehen.

Speicherdauer:

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 Recht auf Berichtigung (Art. 16)
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Widerspruchsrecht (Art. 21)

Ihr Beschwerderecht (Art. 77) können Sie unter anderem bei der/dem Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wahrnehmen.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde: 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 38424-0,
Fax-Nr.: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Widerruf:

Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Daten dürfen ab dem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, es genügt die Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@lemgo.de. Die Verarbeitung der Daten war bis zum Zeitpunkt des Widerrufes rechtmäßig.

Ein Profiling/ automatisierte Entscheidungsfindung seitens der Alten Hansestadt Lemgo findet nicht statt.

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