Verfahren Alte Hansestadt Lemgo Verkehr und Mobilität

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Lemgo - Behörden- und Trägerbeteiligung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 27.05.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Lärmaktionsplan 4. Stufe

Allgemeines

Um die Lärmsituation in Europa zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Lärmminderung entwickeln zu können, hat die EU im Jahr 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49EG erlassen und somit eine gesetzliche Grundlage zur Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen.

Die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland erfolgt auf Grundlage des §47d Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sind die Gemeinden bzw. zuständigen Behörden dazu verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen um den Lärmproblemen in den betroffenen Ortsteilen mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Daher wird der vorliegende Lärmaktionsplan durch die Alte Hansestadt Lemgo aufgestellt.   

Die Lärmaktionspläne sind in Stufen aufgeteilt und werden gemäß §47d Absatz 5 BImSchG alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und ggf. überarbeitet.  In diesem Zusammenhang soll im Rahmen der o. g. Gesetzesvorgabe die vorhandene Lärmaktionsplanung der Stufe 3 der Stadt Lemgo aus dem Jahr 2019 überprüft und aktualisiert werden. Auf dieser Grundlage wird die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 aufgestellt.

Wie kann ich mich beteiligen?

Sie haben die Gelegenheit sich zu den Planunterlagen mit Hinweisen und Anregungen innerhalb des Beteiligungszeitraumes von 22.04.2024 bis 27.05.2024 nach der Anmeldung auf dieser Beteiligungsseite schriftlich zu äußern.

Um die Stellungnahme erfolgreich abzugeben navigieren Sie ans Ende der Beteiligungsseite und klicken Sie auf den Butten "Ihre Stellungnahme". Wir freuen uns über Ihre Anregungen!

Wie geht es weiter?

Nach der Beteiligungsphase werden die Ergebnisse der Beteiligung ausgewertet und im Endbericht erfasst. Dieser wird auf der Homepage der Stadt Lemgo veröffentlicht.

Wo finde ich weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Kontaktperson

Zahar Perlov 
Abteilung 5.610 Stadtplanung 
Büro 411 
Telefon: 05261-213-473 
E-Mail: z.perlov@lemgo.de  

Datenschutzerklärung

Informationsblatt nach Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei der Alten Hansestadt Lemgo im Zuge der Aufstellung der Lärmaktionsplanung der Stufe 4.

Die DS-GVO bildet die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese stärkt die Rechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Die Wahrung der Transparenz bei der Datenverarbeitung ist für die Alte Hansestadt Lemgo von besonderer Bedeutung. Hiermit kommen wir Ihrem Informationsanspruch nach und teilen Ihnen folgendes mit:

Verantwortliche/r:

Alte Hansestadt Lemgo

vertreten durch den/die Bürgermeister/in

Marktplatz 1

32657 Lemgo

Tel.: 0 52 61 - 21 30

Fax: 0 52 61 - 21 32 15

E-Mail: info@lemgo.de

Abteilung 5.610 Stadtplanung

Datenschutzbeauftragte/r:

Die Datenschutzbeauftragte der Alten Hansestadt Lemgo

- persönlich -

Ostwestfalen-Lippe-IT

Am Lindenhaus 19

32657 Lemgo

Deutschland

Tel.: +49 52 61 252-533

E-Mail: datenschutz@lemgo.de

Website: www.owl-it.de

Zweck und Notwendigkeit:

Die Alte Hansestadt Lemgo verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplanes 4. Stufe.

Die Alte Hansestadt Lemgo darf nur dann an andere Personen oder Stellen personenbezogene Daten weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO (Wahrnehmung einer Aufgabe)

Empfänger/Kategorien von Empfängern:

Abteilung 5.610 Stadtplanung: Auswertung von Stellungnahmen zur Maßnahmenplanung im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes.
 

Berechtigte Interessen:

Aufstellung der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 durch die Stadt Lemgo

Übermittlung an ein Drittland/internationale Organisation:

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ist nicht vorgesehen.

Speicherdauer bzw. -kriterien:

Die personenbezogenen Angaben werden ab dem 31.08.2025 automatisch gelöscht.

Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht (Art. 15)
Recht auf Berichtigung (Art. 16)
Recht auf Löschung (Art. 17)
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20)
Widerspruchsrecht (Art. 21)

Ihr Beschwerderecht (Art. 77) können Sie unter anderem bei der/dem Landesbeauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen wahrnehmen.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,

Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf

Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

Tel.: 0211 38424-0,

Fax-Nr.: 0211 38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

Profiling/automatisierte Entscheidungsfindung:

Ein Profiling/automatisierte Entscheidungsfindung seitens der Alten Hansestadt Lemgo findet nicht statt.
 

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