Kontakt
Fachbereich 33 - Bürger und Integration
Abteilung 330 - Zentrale Dienste und Wahlen
330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de
Service-Nummer Tel: 0214 406-330 30 (Mo. – Fr. jeweils von 09:00 Uhr – 15:00 Uhr)
Datenschutzerklärung
Information für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
nach Artikel 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
Verantwortliche/r
Stadt Leverkusen
Fachbereich Bürger und Integration
330 – Abteilung Zentrale Dienste/Wahlen
Hauptstraße 105
51373 Leverkusen
Telefon: 0214-406-0
330-wahlen@stadt.leverkusen.de
Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter der Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen
E-Mail: datenschutz@stadt.leverkusen.de
Telefon: 0214 / 406 – 8829 oder – 8828
Zweck/e der Datenverarbeitung
Zu Zwecken der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen verarbeitet das Wahlamt der Stadt Leverkusen Ihre personenbezogenen Daten. Die Durchführung von Wahlen ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Daher bemüht sich die Stadt Leverkusen um zahlreiche motivierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und auf Grundlage der entsprechenden wahlrechtlichen Vorschriften. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Besetzung der Wahlvorstände, der
Auszahlung der Erfrischungsgelder und zur Information unserer Wahlhelfer/-innen genutzt. Wir erheben von Ihnen folgende Daten:.
- Vor- und Nachname, Namensvorsatz
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Postleitzahl, Wohnort),
- Geburtsdatum
- Telefonnummern
- Zahl der Berufungen und
- die dabei ausgeübten Funktionen in einem Wahlvorstand.
Darüber hinaus sind folgende personenbezogene Daten für die Organisation des Einsatzes am Wahltag unerlässlich:
- Titel
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Arbeitgeber, Personalnummer, städtische Dienststelle)
- Angabe der Schule für die Zielgruppe Schüler*innen
- Wünsche zu Einsatzort und präferierter Funktion
- Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN)
- Interesse an zukünftiger Kontaktaufnahme (Datenspeicherung)
Die Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden zum Zweck der Gewährung von Freizeitausgleich verarbeitet.
Ihre Daten werden für künftige Wahlen gespeichert, es sei denn, Sie erklären Ihren Widerruf.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit
- Europawahlen: § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i.V. m. § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz
- Bundestagswahlen: § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz
- Landtagswahlen: § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW
- Kommunalwahlen: § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW
Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO (Einwilligung)
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ihre personenbezogenen Daten werden dann umgehend gelöscht. Sollten Sie bereits für den Einsatz im Wahlvorstand vorgesehen sein, bleiben Ihre eingetragenen erforderlichen Angaben allerdings gespeichert bis der Einsatz abgeschlossen ist. Der Widerruf ist an das Bezirkswahlamt zu richten, das Ihre Daten verarbeitet.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ihren Widerruf können Sie formlos postalisch oder per E-Mail an die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle (siehe oben) richten.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden (gemäß § 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG),
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 11 BWahlG,
§ 30 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWG)).
Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten; Folgen bei Nichtbereitstellung
Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung der Wahlen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. In der Regel sind die Daten offensichtlich erforderlich.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Empfänger Ihrer Daten sind die mit folgenden Aufgaben betrauten Personen:
- Ihre Daten werden an den Fachbereich Finanzen weitergegeben, wenn Sie einen Anspruch auf die Zahlung von Erfrischungsgeldern sowie eventueller Prämien haben. Von dort erfolgt die Auszahlung.
- Die Weitergabe der Kontaktdaten kann gemäß § 6 Abs. 6 der Bundeswahlordnung bzw. § 4 Abs. 3 Landeswahlordnung auch an die wahlvorstehende Person sowie deren Stellvertretung erfolgen. Diese Weitergabe dient ausschließlich der Organisation des Wahlablaufs.
- Bei städtischen Wahlhelfern zusätzlich: Fachbereich Personal und Organisation, Abteilung Personalbuchhaltung bzw. Ihr Fachbereich zur Gewährung des Freizeitausgleichs
Dauer der Speicherung oder Aufbewahrungspflichten
Ihre personenbezogenen Daten werden im Anschluss an die Wahl und nach Auszahlung des Erfrischungsgeldes gelöscht.
Ihre personenbezogenen Daten bleiben für künftige Wahlen gespeichert, sofern Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zugestimmt haben. Ihre Daten werden entweder im Fall Ihres Widerrufs (Art. 7 Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW, § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW, § 9 Abs. 4 S. 2 Bundeswahlgesetz, § 4 Europawahlordnung), andernfalls spätestens nach Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand gelöscht.
Ihre Einwilligung zur Speicherung der Angaben (E-Mail, Staatsangehörigkeit) können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: 330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de
Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht besteht grundsätzlich die Pflicht, die Unterlagen dem städtischen Archiv anzubieten (§ 10 Abs. 1, 4, 5 Archivgesetz NRW).
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21 DSGVO)
Diese Rechte können nach Art. 23 DSGVO, §§ 12 ff. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beschränkt werden. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Leverkusen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Leverkusen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 0211 / 38424 – 0
Internet: www.ldi.nrw.de
Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt und ist auch nicht geplant.