Initiative Stadt Leverkusen Wahlen

Superwahljahr 2025! Wahlhelfer*in werden

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.11.2024 bis -
  • Teilnehmer 1874 Teilnehmer
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Bitte machen Sie hier Angaben zu Ihrer Person:
Die Angaben müssen identisch zu einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sein.

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  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016); maximaler Wert: 14.09.2009
  • Bei der Kommunalwahl liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Bei der Bundestagswahl liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
  • Pflichtangabe
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  • Datenformat: Ganzzahl
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 1
  • Hier nur den Buchstaben eintragen (falls vorhanden)
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  • Datenformat: Ganzzahl; minimaler Wert: 10000; maximaler Wert: 99999
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  • Bei der Kommunalwahl sind alle EU Staatsangehörige mit einem festen Wohnsitz in Leverkusen zulässig. Bei der Bundestagswahl sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige zulässig.

Bitte gebe Sie hier Ihre Kontaktdaten an, damit wir Sie vor und während der Wahl(en) erreichen können:

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  • Datenformat: E-Mail
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  • Format Beispiel: 0171 123456

Bitte geben Sie hier Ihre Kontodaten an, damit wir Ihnen das/die Erfrischungsgeld(er) überweisen können:

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  • Datenformat: Text; minimale Länge: 15; maximale Länge: 33
  • Die IBAN bitte ohne Leerzeichen angeben
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 8; maximale Länge: 11
  • Bei ausländischen Konten ist die BIC für die Auszahlung zwingend notwendig.
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Kontakt

Fachbereich 33 - Bürger und Integration
Abteilung 330 - Zentrale Dienste und Wahlen
330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de
Service-Nummer Tel:  0214 406-330 30 (Mo. – Fr. jeweils von 09:00 Uhr – 15:00 Uhr) 

Datenschutzerklärung

Information für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

nach Artikel 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Verantwortliche/r

Stadt Leverkusen
Fachbereich Bürger und Integration
330 – Abteilung Zentrale Dienste/Wahlen
Hauptstraße 105
51373 Leverkusen
Telefon: 0214-406-0
330-wahlen@stadt.leverkusen.de

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen
E-Mail: datenschutz@stadt.leverkusen.de
Telefon: 0214 / 406 – 8829 oder – 8828

Zweck/e der Datenverarbeitung

Zu Zwecken der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen verarbeitet das Wahlamt der Stadt Leverkusen Ihre personenbezogenen Daten. Die Durchführung von Wahlen ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Daher bemüht sich die Stadt Leverkusen um zahlreiche motivierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung und auf Grundlage der entsprechenden wahlrechtlichen Vorschriften. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Besetzung der Wahlvorstände, der

Auszahlung der Erfrischungsgelder und zur Information unserer Wahlhelfer/-innen genutzt. Wir erheben von Ihnen folgende Daten:.

  • Vor- und Nachname, Namensvorsatz
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Postleitzahl, Wohnort),
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummern
  • Zahl der Berufungen und
  • die dabei ausgeübten Funktionen in einem Wahlvorstand.

Darüber hinaus sind folgende personenbezogene Daten für die Organisation des Einsatzes am Wahltag unerlässlich:

  • Titel
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • E-Mail
  • Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Arbeitgeber, Personalnummer, städtische Dienststelle)
  • Angabe der Schule für die Zielgruppe Schüler*innen
  • Wünsche zu Einsatzort und präferierter Funktion
  • Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN)
  • Interesse an zukünftiger Kontaktaufnahme (Datenspeicherung)

Die Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden zum Zweck der Gewährung von Freizeitausgleich verarbeitet.

Ihre Daten werden für künftige Wahlen gespeichert, es sei denn, Sie erklären Ihren Widerruf.

Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit

  • Europawahlen: § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i.V. m. § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz
  • Bundestagswahlen: § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz
  • Landtagswahlen: § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW
  • Kommunalwahlen: § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW

Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO (Einwilligung)

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Ihre personenbezogenen Daten werden dann umgehend gelöscht. Sollten Sie bereits für den Einsatz im Wahlvorstand vorgesehen sein, bleiben Ihre eingetragenen erforderlichen Angaben allerdings gespeichert bis der Einsatz abgeschlossen ist. Der Widerruf ist an das Bezirkswahlamt zu richten, das Ihre Daten verarbeitet.

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ihren Widerruf können Sie formlos postalisch oder per E-Mail an die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle (siehe oben) richten.

Die Mitglieder der Wahlvorstände üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden (gemäß § 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG),

§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 11 BWahlG,

§ 30 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWG)).

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten; Folgen bei Nichtbereitstellung

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung der Wahlen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. In der Regel sind die Daten offensichtlich erforderlich.

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Empfänger Ihrer Daten sind die mit folgenden Aufgaben betrauten Personen:

  • Ihre Daten werden an den Fachbereich Finanzen weitergegeben, wenn Sie einen Anspruch auf die Zahlung von Erfrischungsgeldern sowie eventueller Prämien haben. Von dort erfolgt die Auszahlung.
  • Die Weitergabe der Kontaktdaten kann gemäß § 6 Abs. 6 der Bundeswahlordnung bzw. § 4 Abs. 3 Landeswahlordnung auch an die wahlvorstehende Person sowie deren Stellvertretung erfolgen. Diese Weitergabe dient ausschließlich der Organisation des Wahlablaufs.
  • Bei städtischen Wahlhelfern zusätzlich: Fachbereich Personal und Organisation, Abteilung Personalbuchhaltung bzw. Ihr Fachbereich zur Gewährung des Freizeitausgleichs

Dauer der Speicherung oder Aufbewahrungspflichten

Ihre personenbezogenen Daten werden im Anschluss an die Wahl und nach Auszahlung des Erfrischungsgeldes gelöscht.

Ihre personenbezogenen Daten bleiben für künftige Wahlen gespeichert, sofern Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zugestimmt haben. Ihre Daten werden entweder im Fall Ihres Widerrufs (Art. 7 Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW, § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW, § 9 Abs. 4 S. 2 Bundeswahlgesetz, § 4 Europawahlordnung), andernfalls spätestens nach Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand gelöscht.

Ihre Einwilligung zur Speicherung der Angaben (E-Mail, Staatsangehörigkeit) können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: 330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de

Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht besteht grundsätzlich die Pflicht, die Unterlagen dem städtischen Archiv anzubieten (§ 10 Abs. 1, 4, 5 Archivgesetz NRW).

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21 DSGVO)

Diese Rechte können nach Art. 23 DSGVO, §§ 12 ff. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beschränkt werden. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Leverkusen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Leverkusen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 0211 / 38424 – 0

Internet: www.ldi.nrw.de

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

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