Initiative Stadt Leverkusen Zukunft und Veränderung

Superwahljahr 2025! Wahlhelfer*in werden

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.11.2024 bis -
  • Teilnehmer 925 Teilnehmer
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Bildquelle: vectorjuice / Freepik

Zur Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 sowie der Kommunalwahl am 14.09.2025 (mit möglicher Stichwahl am 28.09.2025) benötigen wir wieder freiwillige, engagierte, ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Nutzen Sie das Anmeldeformular zur verbindlichen Anmeldung.

Wählen Sie ganz bequem die Wahl - oder Wahlen - bei denen Sie unterstützen möchten aus. Sie können in einem Briefwahl- oder Urnenwahllokal unterstützen.

Hinweise zur Anmeldung:

  1. Bitte melden Sie sich erst als Wahlhelfer*in an, wenn Sie für sich die Rahmenbedingungen Ihrer Teilnahme (Funktion, Stimmbezirk, Briefwahl, Urnenwahl etc. oder evtl. mit Kolleg*innen zusammen) geklärt haben.
     
  2. Bitte geben Sie zunächst Ihre persönlichen Daten ein und teilen uns dann erst Ihre Wünsche in Bezug auf die Wahlen mit.
     
  3. Eine Übersicht mit den entsprechenden Wahllokalen/ Stimmbezirken finden Sie unter den Gegenständen (hier)
     
  4. Tragen Sie bitte Ihre Wünsche und Ihre vollständigen persönlichen Daten in das Anmeldeformular ein.
     
  5. Bankverbindung
    Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. Wir benötigen Ihre IBAN, um Ihnen das Erfrischungsgeld zeitnah nach der Wahl überweisen zu können. Ihre Kontoverbindung dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht für zukünftigen Wahlen speichern. Daher müssen wir die Daten für jede Wahl neu erheben. Sollten Sie ein ausländisches Konto angeben, bitte wir Sie zusätzlich zur IBAN auch die BIC anzugeben.
     
  6. Gruppenanmeldung
    Sollten Sie gemeinsam mit einer Gruppe (ab zwei Personen) in einem Wahllokal tätig werden wollen, bitten wir Sie zusätzlich zum unten stehenden Anmeldeformular auch das Gruppenformular unter "Verknüpfte Beteiligungen" auszufüllen.
    Für Schüler*innen gilt jedoch das Maximum von drei Personen pro Gruppe. Hintergrund ist eine homogene Gruppe von neuen und erfahrenen Wahlhelfenden zu gewährleisten.

    Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gruppenanmeldung erst dann von uns bearbeitet werden kann, wenn uns alle Einzel-Anmeldungen der Gruppenmitglieder sowie die Gruppenanmeldung vorliegen.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht allen Wünschen entsprechen können, da Wunsch-Wahllokale bereits belegt sein können.
     
  7. Direkt im Anschluss an Ihre Buchung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Ab Mitte Dezember wird das Einberufungsschreiben inkl. der Annahmeerklärung versendet.

Erfrischungsgeld
Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten Sie aktuell ein Erfrischungsgeld zwischen 40,- und 80,- Euro abhängig von Ihrer Funktion. Voraussetzung für die Auszahlung des Erfrischungsgelds ist Ihr Einsatz als Wahlhelfer*in am Wahltag.

Das Erfrischungsgeld sowie etwaige Aufwandsentschädigungen für Ihren Einsatz bei den Wahlen überweisen wir Ihnen nach abschließender Prüfung der Niederschriften auf Ihr Bankkonto. 

Weiterführende Informationen zu Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfende*r wie z.B. 

  • Wer kann Wahlhelfer*in werden?
  • Wie ist der zeitliche Ablauf am Wahlsonntag?
  • Wie setzt sich der Wahlvorstand zusammen?
  • Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?
  • Was bekomme ich für meinen Einsatz?

finden Sie unter dem Navigationspunkt Gegenstände.

Informationen zu der Fragestellung, wer und was im Rahmen der Bundestagswahl 2025 gewählt wird, finden Sie ausführlich beschrieben auf der Homepage der Stadt Leverkusen: Wahlen | Stadt Leverkusen

Seite 1 von 2
vorherige Seite
nächste Seite

Bitte machen Sie hier Angaben zu Ihrer Person:
Die Angaben müssen identisch zu einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sein.

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Datum (z.B. 31.3.2016); maximaler Wert: 14.09.2009
  • Bei der Kommunalwahl liegt das Mindestalter bei 16 Jahren. Bei der Bundestagswahl liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 1; maximale Länge: 1
  • Hier nur den Buchstaben eintragen (falls vorhanden)
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Ganzzahl; minimaler Wert: 10000; maximaler Wert: 99999
  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Bei der Kommunalwahl sind alle EU Staatsangehörige mit einem festen Wohnsitz in Leverkusen zulässig. Bei der Bundestagswahl sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige zulässig.

Bitte gebe Sie hier Ihre Kontaktdaten an, damit wir Sie vor und während der Wahl(en) erreichen können:

  • Pflichtangabe
  • Datenformat: E-Mail
  • Pflichtangabe
  • Format Beispiel: 0171 123456

Bitte geben Sie hier Ihre Kontodaten an, damit wir Ihnen das/die Erfrischungsgeld(er) überweisen können:

  • Pflichtangabe
  • Pflichtangabe
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 15; maximale Länge: 33
  • Die IBAN bitte ohne Leerzeichen angeben
  • Datenformat: Text; minimale Länge: 8; maximale Länge: 11
  • Bei ausländischen Konten ist die BIC für die Auszahlung zwingend notwendig.
Trifft eine der folgenden Aussagen auf Sie zu?
  • Pflichtangabe
vorherige Seite
nächste Seite

Kontaktperson

Fachbereich 33 - Bürger und Integration
Abteilung 330 - Zentrale Dienste und Wahlen
330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de
Service-Nummer Tel:  0214 406-330 30 (Mo. – Fr. jeweils von 09:00 Uhr – 15:00 Uhr) 

Datenschutzerklärung

Information

nach Artikel 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Verantwortliche/r

Stadt Leverkusen
Fachbereich Bürger und Integration, 330 – Abteilung Zentrale Dienste/Wahlen
Hauptstraße 105
51373 Leverkusen

Telefon: 0214-406-0
E-Mail: 330-wahlen@stadt.leverkusen.de

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter der Stadt Leverkusen
Hauptstraße 101
51373 Leverkusen

E-Mail: datenschutz@stadt.leverkusen.de
Telefon: 0214 / 406 – 8829 oder – 8828

Zweck/e der Datenverarbeitung

Im Rahmen der Anmeldung und Schulung für den Einsatz als Wahlhelfer*in und zur Auszahlung des Erfrischungsgeldes sowie eventueller Prämien benötigt das Wahlamt der Stadt Leverkusen die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Das Wahlamt der Stadt Leverkusen ist gemäß § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz oder Kommunalwahlen: § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW befugt, folgende personenbezogene Daten von Wahlberechtigten zum Zweck ihrer Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu erheben und zu verarbeiten:

  • Vor- und Nachname, Namensvorsatz
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Postleitzahl, Wohnort),
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummern
  • Zahl der Berufungen und
  • die dabei ausgeübten Funktionen in einem Wahlvorstand.

Weitere personenbezogene Daten können durch das jeweilige Bezirkswahlamt zusätzlich erhoben werden, um eine leistungsfähige Organisation der Wahlen zu gewährleisten. Im Gegensatz zu den Basisdaten, deren Speicherung gesetzlich geregelt ist, bedarf die Verarbeitung dieser Daten einer entsprechenden Einwilligung.
Die weiteren personenbezogenen Daten können sein:

  • Titel
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • E-Mail
  • Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Arbeitgeber, Personalnummer, städtische Dienststelle)
  • Angabe der Schule für die Zielgruppe Schüler*innen
  • Wünsche zu Einsatzort und präferierter Funktion
  • Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN)
  • Interesse an zukünftiger Kontaktaufnahme (Datenspeicherung)

Die Angaben zum Arbeitgeber für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes werden zum Zweck der Gewährung von Freizeitausgleich verarbeitet.
Das Wahlamt benötigt diese Daten für die Organisation des ehrenamtlichen Einsatzes im Wahlvorstand und auch für die Gewinnung von Wahlhelfenden für künftige Wahlen.

Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c, e DSGVO in Verbindung mit

  • Europawahlen: § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i.V. m. § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz
  • Bundestagswahlen: § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz
  • Landtagswahlen: § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW
  • Kommunalwahlen: § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW

Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe a, Art. 7 DSGVO (Einwilligung)

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Ihre personenbezogenen Daten werden dann umgehend gelöscht. Sollten Sie bereits für den Einsatz im Wahlvorstand vorgesehen sein, bleiben Ihre eingetragenen erforderlichen Angaben allerdings gespeichert bis der Einsatz abgeschlossen ist. Der Widerruf ist an das Bezirkswahlamt zu richten, das Ihre Daten verarbeitet.

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ihren Widerruf können Sie formlos postalisch oder per E-Mail an die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle (siehe oben) richten.

Die Mitglieder der Wahlvorstände üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden (gemäß § 11 Bundeswahlgesetz (BWahlG), § 4 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 11 BWahlG, § 30 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWG)).

Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten; Folgen bei Nichtbereitstellung

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung der Wahlen erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. In der Regel sind die Daten offensichtlich erforderlich.

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Empfänger Ihrer Daten sind die mit folgenden Aufgaben betrauten Personen:

  • Ihre Daten werden an den Fachbereich Finanzen weitergegeben, wenn Sie einen Anspruch auf die Zahlung von Erfrischungsgeldern sowie eventueller Prämien haben. Von dort erfolgt die Auszahlung.
  • Die Weitergabe der Kontaktdaten kann gemäß § 6 Abs. 6 der Bundeswahlordnung bzw. § 4 Abs. 3 Landeswahlordnung auch an die wahlvorstehende Person sowie deren Stellvertretung erfolgen. Diese Weitergabe dient ausschließlich der Organisation des Wahlablaufs.
  • Bei städtischen Wahlhelfern zusätzlich: Fachbereich Personal und Organisation, Abteilung Personalbuchhaltung bzw. Ihr Fachbereich zur Gewährung des Freizeitausgleichs

Dauer der Speicherung oder Aufbewahrungspflichten

Ihre personenbezogenen Daten werden im Anschluss an die Wahl und nach Auszahlung des Erfrischungsgeldes gelöscht.

Ihre personenbezogenen Daten bleiben für künftige Wahlen gespeichert, sofern Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zugestimmt haben. Ihre Daten werden entweder im Fall Ihres Widerrufs (Art. 7 Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 2 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz NRW, § 11 Abs. 3 Landeswahlgesetz NRW, § 9 Abs. 4 S. 2 Bundeswahlgesetz, § 4 Europawahlordnung), andernfalls spätestens nach Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand gelöscht.

Ihre Einwilligung zur Speicherung der Angaben (E-Mail, Staatsangehörigkeit) können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf richten Sie bitte an: 330-wahlhelfende@stadt.leverkusen.de

Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht besteht grundsätzlich die Pflicht, die Unterlagen dem städtischen Archiv anzubieten (§ 10 Abs. 1, 4, 5 Archivgesetz NRW).

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 17, Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände (Art. 21 DSGVO)

Diese Rechte können nach Art. 23 DSGVO, §§ 12 ff. Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen beschränkt werden. Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Leverkusen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Leverkusen zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 0211 / 38424 – 0

Internet: www.ldi.nrw.de

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt und ist auch nicht geplant.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang