Bebauungsplan Stadt Lohmar Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 30.2 „Brücke Naafshäuschen“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.02.2024 bis 23.03.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30.2 „Brücke Naafshäuschen“

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Aufstellung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanes Nr. 30.2 „Brücke Naafshäuschen“ beschlossen und in seiner Sitzung am 31.01.2024 den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die planungsrechtliche Absicherung erfolgt durch einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan gem. §17b Abs. 2 Bundesfernstraßengesetztes (FSTrG) und §38 Abs. 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Der Bebauungsplan ersetzt in diesem Sinne das für die Errichtung der geplanten Brückenbauwerke erforderliche Planfeststellungsverfahren.

Das Plangebiet befindet sich zwischen den Ortslagen Honsbach und Agger und umfasst in der Gemarkung Honrath (054031), Flur 2 die Flurstücke 67 sowie teilweise die Flurstücke 47, 65, 76, 325 und 330 und in der Flur 7 die Flurstücke 98 und teilweise die Flurstücke 93 und 94.

Zudem ist folgende Gewässerfläche betroffen: in der Gemarkung Honrath (054031), Flur 2 das Flurstück 68. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 0,15 ha.

Die Brücke überspannt den Flusslauf der Agger zwischen den Ortsteilen Lohmar-Honsbach und Lohmar-Agger. Auf Honsbacher Seite grenzt der Brückenkopf an die Honsbacher Straße. Auf der Seite des Ortsteils Agger mündet die Brücke in einem kleinen Fußweg und führt auf die B 484.

Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Auenbereiche der Agger als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die Agger ist als Wasserfläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan Lohmar differenziert nicht die vorhandenen Verkehrswege in Straßen und Radwanderwege oder bezieht das (über-)örtliche Rad- und Fußwegenetz ein.

Die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Honsbach und Naafshäuschen/Agger stellt sich lediglich als örtliche Verkehrsverbindung dar, die jedoch aufgrund der ausschließlichen Nutzbarkeit durch Fußgänger und Radfahrer nicht als örtlicher Hauptverkehrszug zu bewerten ist. Außerdem handelt es sich bei dem Neubau der Brücke um ein flächenmäßig kleines Vorhaben, welches den Differenzierungsgrad der Flächendarstellung im FNP unterschreitet. Daher ist von einer Entwicklung aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB auszugehen. Eine Anpassung des FNP im Parallelverfahren ist somit nicht erforderlich.

Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder einer sonstigen Satzung und ist als Außenbereich zu betrachten. Demnach richtet sich die Zulässigkeit von neuen Bauvorhaben für das Plangebiet derzeit nach § 35 BauGB.

Bei der bestehenden Brücke handelt es sich um eine ca. 30 Jahre alte Konstruktion in ungeschützter Holzbauweise. Die ca. 40,0 m lange Brücke besteht aus drei getrennten Feldern, welche im Flussbereich auf Holzböcken aufliegen. Die äußeren Felder haben eine Stützweite von 12,5 m, das innere Feld 15,0 m. Die Nutzbreite beträgt 1,0 m.

Der Zustand der Brücke ist entsprechend aktueller Bauwerksprüfung mangelhaft und eine Sanierung nicht wirtschaftlich umzusetzen. Darüber hinaus entspricht die Konstruktion nicht den aktuell gültigen Regeln der Technik sowie den Anforderungen an Fuß- und Radverkehrsanlagen.

Eine Wiederverwendung der Widerlager ist aufgrund des Zustandes des Bestands sowie erhöhter Anforderungen an den Brückenüberbau nicht wirtschaftlich möglich.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und damit herzlich zur Beteiligung eingeladen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung

in der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 23. März 2024

bei der Stadt Lohmar, Bauaufsichts- und Planungsamt, 53797 Lohmar, Hauptstraße 27 - 29, während der Dienststunden

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags   von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

unterrichten lassen.

Die Vorentwürfe der Planung können darüber hinaus auf der Homepage der Stadt Lohmar unter www.lohmar.de/Bauleitplanung bis zum 23.03.2024 eingesehen werden.

Ferner kann diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan zu einem späteren Zeitpunkt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausliegt. Dieser Termin wird rechtzeitig im Aushang der Stadt Lohmar sowie im Internet unter dem Bereich - Bekanntmachungen - bekannt gegeben.

Bekanntmachungsanordnung

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 30.03.2023 gefasst hat sowie der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB, den der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 31.01.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter www.Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter www.Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Lohmar, 16.02.2024

gez .

Claudia Wieja
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar

Frau Rebecca Theren

02246 / 15 347

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