35. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Meigermühle
hier: Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Meigermühle gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Norden Lohmars, am Standort „Meigermühle“. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst ca. 0,74 ha und wird begrenzt:
• im Norden durch Waldfläche,
• im Osten durch das Sondergebiet
• im Süden durch die L288 (Sülztalstraße),
• im Westen durch eine Minigolfanlage.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung dargestellt.
Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Schaffung des vorbereitenden Planungsrechts für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77, welcher die Erweiterung des Seniorenheims Meigermühle ermöglichen soll.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lohmar weist das Plangebiet im Westteil (SO 1) als Grünfläche aus. Im Ostteil (SO 2) ist ein Parkplatz sowie im Bereich der vorhandenen Gaststätte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel/ Gastronomie/ Altenpflege/ Altenwohnheim/ Sporteinrichtungen“ dargestellt. Das Planvorhaben ist somit nicht aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Zur Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts ist daher ist eine Änderung des FNP erforderlich. Der FNP wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert und es wird ein Sondergebiet dargestellt.
Der Entwurf der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Meigermühle“ sind
vom 6. Mai 2024 bis einschließlich 7. Juni 2024
auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden
Montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Dienstags bis Donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter
Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen
abgerufen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden mit dem Entwurf 35. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Meigermühle öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser
Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter
Bekanntmachungsanordnung
Den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch, den der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 17.04.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Lohmar, 22.04.2024
Gez.
Claudia Wieja
Bürgermeisterin
Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar
Herr Patrick Böning
02246 / 15 335