Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Inger gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine ca. 0,33 ha große Fläche im Westen des Ortsteils Inger.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden durch einen Wirtschaftsweg
- im Osten durch die bestehende Ortslage Inger
- im Süden und im Westen durch landwirtschaftliche Flächen
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung dargestellt.
Ziel der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die unter Denkmalschutz stehende Hofanlage „Haus Freiheit“ in Lohmar-Inger für die Umnutzung und für den Umbau zu schaffen. Die bestehende Hofanlage besteht aus mehreren Gebäuden und soll zukünftig zu Wohnzwecken genutzt werden.
Das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung ist als förmliches Verfahren durchzuführen. Der Geltungsbereich wird im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Lohmar zurzeit als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und wird gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in eine Fläche für die Bebauung geändert. Die Zweckbestimmung wird entsprechend der Anlage 1.2.1 zur Planzeichenverordnung mit „Dorfgebiete“ festgelegt. Gem. BauNVO dienen Dorfgebiete der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben.
Das Planvorhaben ist somit nicht aus dem FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt. Zur Anpassung des vorbereitenden Planungsrechts ist daher eine Änderung des FNP erforderlich.
Der Entwurf der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Inger sind
vom 30. Juli 2024 bis einschließlich 3. September 2024
auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden
Montags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Dienstags bis Donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter
Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen
abgerufen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden mit dem Entwurf 38. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Inger öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung
Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser
Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter
Bekanntmachungsanordnung
Den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, den der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 11.06.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Lohmar, 17.06.2024
In Vertretung
Gez.
Bernhard Esch Erster Beigeordneter
Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar
Herr Patrick Böning
02246 / 15 335