Bebauungsplan Stadt Lohmar Frühzeitige Beteiligung

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. : 16.2 "Sondergebiet Reiterhof" in Lohmar-Süd.

  • Status Beendet
  • Zeitraum 30.09.2024 bis 30.10.2024
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Planzeichnung

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. : 16.2 "Sondergebiet Reiterhof" in Lohmar-Süd.

Der Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16.2 liegt an der Straße „Pützerau“ in Lohmar-Süd und umfasst eine Teilfläche von 0,43 ha, der Flurstücke 1436 und 2267, Flur 7, Gemarkung Lohmar.

Der Änderungsbereich liegt teilweise im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 16.2, 3. Änderung „Sondergebiet Reiterhof“, der seit dem 30.03.2007 Rechtskraft besitzt. Der Bereich der Änderung ist einerseits als Sondergebiet Reiterhof und anderseits als private Grünfläche festgesetzt.

Das städtebauliche Vorgabe der 4. Änderung des Bebauungsplanes ist es Baurecht für die Errichtung einer eingeschossigen viergruppigen Kindertagestätte -KiTa- mit der Erweiterungsoption zu einer sechsgruppigen Kindertagesstätte zu schaffen, inklusive des entsprechenden Außenbereichs, der notwendigen Stellplätze und der Erschließungsanlage „Pützerau“. Für die KiTa soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.2 ausgewiesen werden.

Die verkehrliche Situation wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch das Büro RK GmbH untersucht. Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob die vorhandenen Erschließungsanlagen den durch die Kindertagesstätte am neuen Standort entstehenden Verkehr leistungsfähig und verträglich abwickeln können. Ergebnis der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist, dass die vorhandenen Straßen ausreichende Kapazitätsreserven aufweisen, um den prognostizierten Verkehr aufzunehmen. Darüber hinaus ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen davon auszugehen, dass an den Knotenpunkten im Umfeld des geplanten KiTA-Standortes keine Leistungsdefizite auftreten werden. Die Verträglichkeit der zusätzlichen Verkehrsbelastungen ist im weiteren Verfahren durch vertiefende Untersuchungen nachzuweisen.

Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 30.07.2024 der Stadt Lohmar mitgeteilt, dass der o.a. geplanten Anpassung des Flächennutzungsplans der Stadt Lohmar keine raumordnerischen Belange entgegenstehen. Das Plangebiet ist sowohl im aktuellen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg als auch im Entwurf des in der Neuaufstellung befindlichen Regionalplanes als Allgemeinen Siedlungsbereich dargestellt.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.2 erfolg gemäß § 13a BauGB als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im „beschleunigten Verfahren“. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes wird bei der 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 16.2 verzichtet.

Kontaktperson

Frau Claudia Peter
Telefon: 02246 15-343
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Frau Sabine Schibrowski
Telefon: 02246 15-333
E-Mail: Planung@Lohmar.de

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