Bebauungsplan Stadt Lohmar Öffentliche Auslegung

Einfacher Bebauungsplan Nr. 67 in Lohmar-Ellhausen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.10.2024 bis 03.11.2024
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des einfachen Bebauungsplans Nr. 67 „Lohmar-Ellhausen“ gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 67 umfasst eine ca. 6,83 ha

große Fläche in Lohmar-Ellhausen. 

Das Plangebiet wird begrenzt: 

  • im Norden durch ein- bis zweigeschossige Wohngebäude (Zum Talblick),
  • im Osten durch ein- bis zweigeschossige Wohngebäude (Weidenweg, Eibenweg, Erlen-weg) 
  • im Süden durch ein- bis zweigeschossige Wohngebäude (Am Eichelbusch)
  • im Westen durch ein- bis zweigeschossige Wohngebäude (Im alten Hof, Zum Talblick)

Die Abgrenzung entspricht dem Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Ellhausen einschließlich der Erweiterungsbereiche der 1. Änderung der Innenbereichssatzung.

Insbesondere in der Straße Zum Talblick, aber perspektivisch auch in der gesamten Ortslage sind Fehlentwicklungen in Form von nicht verträglicher massiver Mehrfamilienhausbebauung zu befürchten, wenn das gegebene Baurecht ausgenutzt würde. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Erhaltung des Ortsbildes von Ellhausen soll der einfache Bebauungsplan Nr. 67 erarbeitet werden. Bauvorhaben sollen sich in Zukunft bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Kubatur, der Lage auf dem Grundstück und der Anzahl der Wohneinheiten städtebaulich harmonischer in die ländlich geprägte Siedlungsstruktur einfügen.

Der Entwurf des Abgrenzungsplans, der textlichen Festsetzungen und der Begründung zum einfachen Bebauungsplan Nr. 67 „Lohmar-Ellhausen“ sind

vom 03. Oktober 2024 bis einschließlich 03. November 2024

auf der Homepage der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht.

Sie liegen zusätzlich im genannten Zeitraum zur Einsicht bei der Stadt Lohmar im Bauaufsichts- und Planungsamt, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 27 - 29, 53797 Lohmar während der Dienststunden 

Montags                                 von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,

Dienstags bis Donnerstags   von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr,

Freitags                                  von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Ferner können diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichen Unterlagen über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter

Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen

abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme soll elektronisch an das Bauaufsichts- und Planungsamt der Stadt Lohmar (Planung@Lohmar.de) oder über die Internetseite des Beteiligungsportals NRW (Beteiligung.nrw.de/portal/lohmar/beteiligung/themen) erfolgen. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich per Post (Anschrift: Hauptstraße 27-29, 53797 Lohmar), oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Es wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Lohmar in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden mit dem Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 67 „Lohmar- Ellhausen“ öffentlich ausgelegt.      

Eingegangen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

  • Umicore Mining Heritage GmbH, 29.04.2024
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Rhein-Berg, 29.04.2024
  • Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Bevölkerungsschutz, Brandschutzdienststelle, 02.05.2024
  • Rhein-Sieg Netz GmbH, 07.05.2024
  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, 16.05.2024
  • Geologischer Dienst NRW, 16.05.2024
  • Aggerverband, 17.05.2024
  • Rheinische NetzGesellschaft mbH, 21.05.2024
  • Vodafone West GmbH, 23.05.2024
  • Bezirksregierung Arnsberg, 23.05.2024
  • Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, 23.05.2024
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 23.05.2024
  • Rhein-Sieg-Kreis, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung, 23.05.2024
  • Rheinisch-Bergischer Kreis, 27.05.2024
  • Bezirksregierung Düsseldorf, 19.06.2024
  • LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 05.07.2024

Folgende Arten umweltbezogene Informationen im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB sind verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung

  • Licht- und Luftimmissionen
  • Sicherheit, Beleuchtung, Sichtschutz, Sichtfelder, Emissionen und Lärmschutz
  • Erforderliche Löschwassermenge

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1 mit Aussagen zur Betroffenheit planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Hinweis zur Lage des Planbereichs innerhalb des Landschaftsplans Nr. 10 „Lohmar-Naafbachtal“ und nahgelegener Schutzgebiete

Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden und Wasser

  • Bericht der Kampfmittelüberprüfung mit Aussagen zum möglichen Vorkommen von Kampfmitteln
  • Bodenarten, Fläche und Flächeninanspruchnahme sowie zu Grund- und Oberflächenwasser
  • Abwasserbeseitigung
  • Bestehende bzw. bereits erloschene Bergwerksfeldern

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Kleinklima, Mikroklima und Luftschadstoffen

Informationen zu dem Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

  • Bestehendes Landschafts-/ Ortsbild

Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter

  • Bau- und Bodendenkmälern

Bekanntmachungsanordnung

Den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 2 i.V.m. §4 Abs. 2 Baugesetzbuch, den der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar in seiner Sitzung am 19.09.2024 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Bekanntmachungen.Lohmar.de veröffentlicht. Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind gemäß § 27 a VwVfG unter auf der Internetseite der Stadt Lohmar unter Lohmar.de/Bauleitplanung veröffentlicht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Lohmar, 24.09.2024

gez.

Claudia Wieja
Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Rebecca Theren
Telefon: 02246 15-347
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DSGVO und zu Ihren Rechten können Sie auf der Homepage der Stadt Lohmar unter https://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/datenschutz/ einsehen

Gegenstände

Übersicht
  • Abgrenzungsplan
  • Textteil
  • Begründung mit Umweltbericht
  • ASP Stufe 1
  • FFH Verträglichkeitsprüfung
  • Stellungnahmen Frühzeitige Beteiligung
  • Abwägung Frühzeitige Beteiligung

Informationen

Übersicht
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