Flächennutzungsplan Stadt Lohmar Frühzeitige Beteiligung

39. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lohmar

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.11.2024 bis 06.12.2024
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Planzeichnung

39. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lohmar "Aufnahme Verkehrswichtiger Gemeindeverbindungsstrassen“

Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Lohmar hat in seiner Sitzung am 17.04.2024 den Beschluss zur Durchführung der 39. Änderung des Flächennutzungsplans "Aufnahme Verkehrswichtiger Gemeindeverbindungsstrassen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In seiner Sitzung am 19.09.2024 fasste der Stadtentwicklungsausschuss den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die 39. FNP-Änderung beinhaltet die Aufnahme von neun nicht klassifiziert Gemeindesstraßen in den Flächennutzungsplan der Stadt Lohmar:

A.    Rösrather Straße (Ortsdurchfahrt Honrath), Grünaggerstraße (Ortsdurchfahrt Agger)
        zwischen Schlehecker Straße (L 84) und B 484,

B.    Kesselstraße zwischen Seelscheider Straße (Neuhonrath) und Oberstehöher Straße
        (K 34),

C.   Wahlscheider Straße, als Verbindung der B 484 (Ortsdurchfahrt Wahlscheid),

D.   Bartholomäusstraße zwischen Wahlscheider Straße (Wahlscheid) und Bonner
       Straße (K 34),

E.    Kellershohner Weg zwischen Schönau (Muchensiefen) und Sülztalstraße (L 288),

F.    Im Hammersch / Höngesberg zwischen Scheiderhöher Straße (L 84) und B 484,

G.   Gebermühle zwischen Am Eichelbusch (K 37) und B 507,

H.   Hauptstraße zwischen B 507 und A 3 (Ortsdurchfahrt Lohmar-Ort),

I.     Ingerer Straße und Birker Straße zwischen Kierbachstraße (K 13) und Neuenhauser
       Straße (B56) (Ortsdurchfahrt Inger und Birk).

Diese angeführten Straßen sind nicht klassifiziert, übernehmen allerdings eine wichtige Funktion im kommunalen Verkehrsnetz als Verbindungsstraßen zwischen Ortsteilen und überörtlichen Straßen sowie als Sammelstraßen. Bislang stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Lohmar lediglich die klassifizierten Bundes-, Land- und Kreisstraßen dar. Die oben aufgeführten Gemeindestraßen mit wesentlicher Verbindungs- und Sammelfunktion sollen im Flächennutzungsplan nun auch als Flächen für örtliche Hauptverkehrsstraßen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB dargestellt werden. Alle im Flächennutzungsplan neu darzustellenden Straßen sind Bestandsstraßen, so dass kein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden muss.

Der Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Lohmar.

Kontaktperson

Frau Claudia Peter
Telefon: 02246 15-343
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Frau Sabine Schibrowski
Telefon: 02246 15-333
E-Mail: Planung@Lohmar.de

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