Bebauungsplan Stadt Lohmar Frühzeitige Beteiligung

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. : 16.2 "Sondergebiet Reiterhof" in Lohmar-Süd

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 06.12.2024 bis 14.01.2025
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Planzeichnung

4. Änderung des Bebauungsplans Nr. : 16.2 "Sondergebiet Reiterhof" in Lohmar-Süd.

Der Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16.2 liegt an der Straße „Pützerau“ in Lohmar-Süd und umfasst eine Teilfläche von 0,53 ha, der Flurstücke 1436 und 2267, Flur 7, Gemarkung Lohmar.

Der Änderungsbereich liegt teilweise im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 16.2, 3. Änderung „Sondergebiet Reiterhof“, der seit dem 30.03.2007 Rechtskraft besitzt. Der Bereich der Änderung ist einerseits als Sondergebiet Reiterhof und anderseits als private Grünfläche festgesetzt.

Das städtebauliche Vorgabe der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16.2 ist es Baurecht für die Errichtung einer eingeschossigen viergruppigen Kindertagestätte -KiTa- mit der Erweiterungsoption um zwei Gruppen zu schaffen, inklusive des entsprechenden Außenbereichs, der notwendigen Stellplätze und der Erschließungsanlage „Pützerau“. Für die KiTa soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.2 ausgewiesen werden.

Die verkehrliche Situation wurde im Rahmen einer aktualisierten Machbarkeitsstudie durch das Büro RK GmbH untersucht. Ziel der Untersuchung war es festzustellen, ob die vorhandenen Erschließungsanlagen den durch die Kindertagesstätte am neuen Standort entstehenden Verkehr leistungsfähig und verträglich abwickeln können. Ergebnis der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist, dass die vorhandenen Straßen ausreichende Kapazitätsreserven aufweisen, um den prognostizierten Verkehr aufzunehmen. Darüber hinaus ist aufgrund der geringen Verkehrsbelastungen davon auszugehen, dass an den Knotenpunkten im Umfeld des geplanten KiTA-Standortes keine Leistungsdefizite auftreten werden. Die Verträglichkeit der zusätzlichen Verkehrsbelastungen ist im weiteren Verfahren durch vertiefende Untersuchungen nachzuweisen.

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.2 erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Reiterhof". 

Kontaktperson

Frau Claudia Peter
Telefon: 02246 15-343
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Frau Sabine Schibrowski
Telefon: 02246 15-333
E-Mail: Planung@Lohmar.de

Herr Patrick Böning
Telefon: 02246 15-335
E-Mail: Planung@Lohmar.de

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